Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lohnbot GmbH
Stand 1.1.2020
Der Vertrag und alle Leistungen zwischen der Lohnbot GmbH, Petrusgasse 13, 1030 Wien
("Lohnbot"), und dem Kunden unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ("AGB"). Dies gilt auch für allfällige zukünftige Verträge oder
Leistungen, selbst wenn dabei nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wurde,
vorausgesetzt dass diesfalls nicht separate Geschäftsbedingungen von Lohnbot für
anwendbar erklärt werden. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht,
wenn Lohnbot ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
§ 1. Allgemeines
1. Lohnbot bietet dem Kunden auf seiner Webseite (derzeit app.lohnbot.at) eine
Lohnverrechnungssoftware ("Software") und damit verbundene Services (Support,
Updates, Wartung) an.
2. Die Software, die Smartphone App und das Application Programming Interface
(gemeinsam "System") werden über das Internet zugänglich gemacht. Für die
Nutzung des Systems ist ein eigenständiger Internetzugang notwendig. Dieser ist
nicht Leistungsgegenstand.
3. Die Lohnverrechnung unterliegt unterschiedlichen nationalen Rechtsordnungen.
Lohnbot ist derzeit ausschließlich auf den österreichischen Markt angepasst. Eine
Nutzung zur Lohnverrechnung in anderen Ländern ist daher ausdrücklich unzulässig.
4. Lohnbot schließt Verträge nur mit Unternehmern ab. Der Kunde sichert mit dem
Vertragsabschluss zu, Unternehmer zu sein, und hält Lohnbot in dieser Hinsicht
schad- und klaglos.
§ 2. Kommunikation zwischen den Parteien
1. Die Kommunikation von Lohnbot an den Kunden erfolgt über seinen elektronischen
Lohnbot-Account. Der Kunde stimmt hiermit zu, dass ihm alle Nachrichten,
Dokumente und Mitteilungen, selbst wenn diese rechtserheblich sind, derart
zugestellt werden. Dies beinhaltet insbesondere folgende Informationen:
a) Änderungen dieser AGB oder der Preise,
b) Transaktionsbelege, Bestätigungen und alle anderen Account- oder
Transaktionsinformationen,
c) Rechtliche, regulative oder steuerliche Offenlegungen oder Erklärungen, die
Lohnbot dem Kunden bereitstellt.
2. Ungeachtet § 2.1 wird Lohnbot Preisänderungen, AGB-Änderungen,
Einschränkungen des Leistungsumfangs, Rechnungen oder Kündigungen jedenfalls
per E-Mail oder in Schriftform übermitteln.
3. Die Wirksamkeit von Mitteilungen per E-Mail oder in Schriftform bleibt durch § 2.1
unberührt.
4. Die Kommunikation vom Kunden an Lohnbot kann nur per E-Mail oder schriftlich
erfolgen. Eine Beantwortung von Nachrichten im Account ist nicht möglich.
5. Der Kunde ist verpflichtet, Lohnbot eine korrekte, aktuelle und vollständige E-Mail-
Adresse, Kontaktinformationen und Rechnungsinformationen zur Verfügung zu
stellen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Der Kunde kann
diese Informationen direkt in seinem Account einsehen und ändern. Für Verstöße
gegen diese Verpflichtung hält der Kunde Lohnbot schad- und klaglos.
§ 3. Kostenlose Testversion
1. Der Kunde kann die Software 30 Tage kostenlos testen. Durch Anmeldung für den
kostenlosen Account entstehen für den Kunden keine Kosten. Die Inanspruchnahme
ist nur einmalig möglich.
2. Nach Ablauf des kostenlosen Accounts ist keine weitere Nutzung möglich. Nach
weiteren 30 Tage nach Ablauf des kostenlosen Accounts werden der Account inkl.
der damit erfassten Daten unwiderruflich gelöscht. Soweit der Kunde solche Daten
beibehalten möchte, zB weil ihn eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht trifft, ist der
Kunde für die Sicherung der Informationen auf eigenen Datenträgern selbst
verantwortlich.
§ 4. Vertragsabschluss und Kündigung
1. Der Abschluss eines kostenpflichten Vertrags kommt nach der Annahme eines
schriftlichen Angebots mit der Freischaltung des Systems durch Eingabe der
vollständigen Firmen- und Zahlungsdaten in der Software zustande. Die
Verrechnung der Vollversion beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
2. Der Vertrag zur kostenpflichtigen Nutzung des Accounts wird auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen. Er kann von beiden Parteien jeweils zum Monatsletzten mit einer
Frist von 30 Tagen gekündigt werden.
3. Die Kündigung kann auf folgende Weise übermittelt werden:
o Per E-Mail an service@Lohnbot.at
o Postalisch an Lohnbot GmbH, Petrusgasse 13/5, 1030 Wien, Österreich
4. Nach erfolgter Kündigung werden im Rahmen einer Endabrechnung alle noch
fälligen Zahlungen des Kunden ermittelt. Diese werden dem Kunden in Rechnung
gestellt und sind prompt fällig.
5. Lohnbot behält sich die Kündigung eines Vertrages aus wichtigem Grund
(Missbrauch, unerlaubte Weitervermietung etc.) ausdrücklich vor.
§ 5. Preise
1. Es gelten die auf der Webseite (derzeit www.lohnbot.at/preise/) angeführten Preise,
sofern kein schriftliches, individuelles Angebot vorliegt. Bei den angeführten Preisen
für alle Produkte und Services handelt es sich ausschließlich um Nettopreise.
2. Lohnbot behält sich Änderungen der angeführten Preise während der
Vertragslaufzeit ausdrücklich vor. Preisanpassungen für laufende Verträge wird
Lohnbot dem Kunden zumindest zwei Monate im Voraus ankündigen und ihm dabei
ein vierzehntägiges Widerspruchsrecht einräumen. Widersprecht der Kunde nicht
binnen dieser Frist, so gilt die Preisanpassung als akzeptiert. Im Fall des
Widerspruchs behält sich Lohnbot die ordentliche Kündigung zum nächsten Termin
ausdrücklich vor.
§ 6. Zahlung und Abrechnung
1. Lohnbot wird die zu verrechnenden Kosten monatlich im Nachhinein ermitteln. Dabei
sind gemäß der Preisliste folgende Faktoren ausschlaggebend:
a) Anzahl der Lohnbot-Nutzer beim Kunden,
b) die den Lohnbot-Nutzern zugewiesenen Lohnbot-Produkte,
c) Anzahl der Personen, für die eine Lohnverrechnung erstellt wurde.
2. Lohnbot verrechnete nur aktive Nutzer, also Nutzer, die im Abrechnungszeitraum
zumindest eine Lohnverrechnung erstellt haben.
3. Die Rechnung enthält eine detaillierte Auflistung aller Leistungen. Sie wird gem. § 2.2
per E-Mail zugesandt und kann auch im Account abgerufen werden.
4. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt gemäß der zur Verfügung stehenden und vom
Kunden gewählten Zahlungsart.
5. Bei Bezahlung auf Rechnung werden alle Beträge binnen vierzehn Tagen ab
Zustellung der Rechnung fällig.
6. Wenn der Kunde Kreditkarte oder Lastschrift als Zahlungsart gewählt hat (und eine
solche Zahlungsart für den Kunden verfügbar ist), ist der Kunde dafür verantwortlich,
dass jederzeit gültige Daten in seinem Account hinterlegt sind. Alle Kunden mit der
Zahlart Kreditkarte oder Lastschrift erklären und garantieren, dass die Berechtigung
zur Verwendung der jeweiligen Daten gegeben ist und dass alle anfallenden Kosten
auf diese Zahlungsart verrechnet und nicht abgelehnt werden können. Ist eine
Abbuchung nicht möglich, ist Lohnbot verschuldensunabhängig berechtigt, jegliche
Mehrkosten sowie Verzugszinsen dem Kunden weiter zu verrechnen.
7. Im Verzugsfall schuldet der Kunde Verzugszinsen gem. § 456 UGB.
8. Sollte ein Kunde mit Zahlungen mehr als vierzehn Tage in Verzug geraten, berechtigt
das Lohnbot zur unverzüglichen Sperrung des Zugangs zum Systems, sowie zur
außerordentlichen Kündigung des Vertrags. Die offenen Forderungen bleiben
dadurch unberührt.
§ 7. Nutzungsbedingungen des Systems
1. Lohnbot stellt dem Kunden das System zur Nutzung der auf der Webseite
www.lohnbot.at beschriebenen Funktionalitäten bereit. Der Kunde hat ein auf die
Vertragslaufzeit und zur Nutzung zur Lohnverrechnung in Österreich beschränktes,
einfaches Nutzungsrecht.
2. Der Kunde erhält kein Recht, die Software zu vervielfältigen, zu vermieten oder zu
verleihen, zur Verfügung zu stellen, weiterzugeben, zu übertragen, subzulizenzieren,
zu bearbeiten oder in irgendeiner Form zu verändern.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten für seinen Account vor der
unberechtigten Kenntnisnahme Dritter zu schützen. Der Kunde ist insbesondere für
eine angemessene Sicherheit und Kontrolle bei der Aufbewahrung aller IDs,
Passwörter, Nutzer-Identifikationsnummern, API Schlüssel oder anderen Codes, die
der Kunde zur Verwendung des Accounts benötigt, verantwortlich. Der Kunde wird
Lohnbot sofort verständigen, wenn es zu einer unautorisierten Nutzung des Accounts
oder zum Verlust von einer der genannten Informationen gekommen ist, oder ein
solcher Verdacht besteht. Der Kunde hält Lohnbot in dieser Hinsicht für alle Schäden
schad- und klaglos.
4. Lohnbot ist nicht für Schäden haftbar, die dem Kunden aufgrund gestohlener oder
gehackter Passwörter im Einflussbereich des Kunden entstehen.
5. Dem Kunden ist es untersagt, das System von Lohnbot missbräuchlich in Anspruch
zu nehmen. Der Kunde sichert zu, dass er keine Geräte und Einrichtungen, Software
oder sonstige Daten in einer Weise nutzt, die zu Veränderungen des Systems führen
können und/oder die Verfügbarkeit des Systems beeinträchtigen können.
6. Ein Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen berechtigt Lohnbot zur
unverzüglichen Sperrung des Zugangs zum Systems, sowie zur außerordentlichen
Kündigung des Vertrags.
§ 8. Leistungsumfang und Erreichbarkeit
1. Der Leistungsumfang der Software ist auf der Seite www.lohnbot.at dargestellt.
Lohnbot ist berechtigt, den vereinbarten Leistungsumfang jederzeit zu ändern, wenn
hierdurch eine Verbesserung des Systems eintritt, eine Änderung der Rechtslage
dies erfordert, eine solche Änderung aufgrund der praktischen Erfahrungen
zweckmäßig ist, oder wenn die Änderung handelsüblich ist und unter
Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen dem Kunden zumutbar ist.
2. Sonstige Leistungseinschränkungen wird Lohnbot dem Kunden zumindest zwei
Monate im Voraus ankündigen und ihm dabei ein vierzehntägiges Widerspruchsrecht
einräumen. Widersprecht der Kunde nicht binnen dieser Frist, so gilt die
Leistungseinschränkung als akzeptiert. Im Fall des Widerspruchs behält sich Lohnbot
die ordentliche Kündigung zum nächsten Termin ausdrücklich vor.
3. Stellt Lohnbot zusätzlich zu dem Serviceangebot Software oder ein Service
unentgeltlich bereit, erfolgt dies unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs und
stellt keine Verbindlichkeit für die Zukunft dar.
4. Lohnbot erbringt die Services mit äußerster Sorgfalt und gewährleistet eine
Verfügbarkeit des Service in Höhe von 98 % im Jahresmittel. Von dieser
Verfügbarkeit ausgeschlossen sind Mängel und Ereignisse, die nicht von Lohnbot zu
verantworten sind, sowie gewöhnliche Wartungsfenster.
§ 9. Datenschutz
1. Die Parteien bekennen sich dazu, dass der Schutz und die Sicherheit von Daten ein
essentielles Interesse beider Parteien ist.
2. Der Kunde stellt als datenschutzrechtlicher Verantwortlicher sicher, die
Bestimmungen des DSG und der DSGVO vollständig zu erfüllen, und bei Bedarf alle
entsprechenden Einwilligungen einzuholen.
3. Eine allgemeine Übersicht darüber, wie Daten verarbeitet werden und welche
Maßnahmen zum Schutz und Sicherheit von Lohnbot gesetzt werden, kann hier
aufgerufen werden: Sicherheit und Datenschutz.
4. Soweit gesetzlich erforderlich, verpflichten sich beide Parteien zum Abschluss einer
Auftragsverarbeitervereinbarung.
§ 10. Untersuchungs- und Rügepflicht
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Software nach erstmaligem Zugriff auf offensichtliche
Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu
untersuchen und etwaige Mängel innerhalb von 2 Wochen mit einer detaillierten
Mängelbeschreibung zu melden.
2. Nicht-offensichtliche Mängel müssen spätestens 2 Wochen nach dem Erkennen
durch den Kunden gemeldet werden.
3. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software in Ansehung
des betreffenden Mangels gem. § 377 UGB als genehmigt.
§ 11. Haftung
1. Lohnbot haftet nicht für Schäden, die auf Handlungen Dritter, höhere Gewalt (z.B.
Feuer- und Wasserschäden, direkter oder indirekter Blitzschlag etc.) oder
Einwirkungen durch den Kunden bzw. dessen Mitarbeiter zurückzuführen sind.
2. Darüber hinaus haftet Lohnbot in keinem Fall für entgangenen Gewinn, indirekte
Schäden, Folgeschäden, ideelle Schäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste,
Vermögensschäden und Datenverluste.
3. Lohnbot haftet nicht für den Inhalt, die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der durch
den Kunden übermittelten Daten oder Informationen.
4. Lohnbot übernimmt keine Haftung dafür, dass das durch Lohnbot bereitgestellte
System allen Anforderungen des Kunden genügt und für den Kunden den
gewünschten wirtschaftlichen Erfolg erzielt. Geschuldet ist einzig die beworbene
Funktionalität.
5. Lohnbot haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit haftet
Lohnbot bis zur Höhe des vom Kunden tatsächlich geleisteten Entgelts in den zwölf
Monaten vor dem Schadenseintritt.
6. Sollte der Kunde im Zusammenhang mit der Nutzung der Software
Rechtsvorschriften übertreten, so hält er Lohnbot gegenüber sämtlichen daraus
resultierenden Ansprüchen Dritter sowie allfällige Strafen schad- und klaglos.
§ 12. Konformität mit Gesetzen
1. Der Kunde gewährleistet, dass seine Verwendung des Systems und alle
eingegebenen oder hochgeladenen Daten mit allen anwendbaren Rechtsvorschriften
übereinstimmen und keine Rechte Dritter verletzt werden.
§ 13. Urheberrecht
1. Die Software und alle Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und geistiges
Eigentum von Lohnbot. Sollte Lohnbot bei der Ausführung dieses Vertrags
Adaptierungen der Software für den Kunden vornehmen, verbleiben alle daraus
resultierenden Urheber- und Nutzungsrechte an den Entwicklungen ausschließlich
bei Lohnbot.
§ 14. Geheimhaltung
1. Die Parteien verpflichten sich zur strikten Geheimhaltung aller übermittelter,
vertraulicher Informationen. Dies gilt auch unbeschränkt über die Laufzeit des
Vertrags hinaus.
§ 15. Änderungen der AGB
1. Lohnbot behält sich vor, die AGB anzupassen oder zu ändern. Der Kunde wird über
Änderungen der AGB in Textform informiert. Der Kunde kann diesfalls binnen zwei
Wochen widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten
Geschäftsbedingungen nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als
angenommen. Im Fall des Widerspruchs behält sich Lohnbot ausdrücklich vor, den
Vertrag mit dem Kunden ordentlich zu kündigen.
§ 16. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist 1030 Wien.
2. Als Gerichtsstand wird ausschließlich das für 1030 Wien, Österreich in
Handelssachen zuständige Gericht vereinbart.
3. Der Kunde ist nicht berechtigt, alle oder einzelne Rechte oder Pflichten aus dem
Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Lohnbot ist berechtigt, einzelne oder alle
Rechte aus dem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder Gesellschafter der
Lohnbot GmbH, sowie im Zuge eines Unternehmensverkaufs (unabhängig davon, ob
es sich um eine Gesamtrechts- oder Einzelrechtsnachfolge handelt) an sonstige
Dritte zu übertragen.
4. Es gilt ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der
Verweisungsnormen. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich
keine Anwendung.
5. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des Vertrags bedürfen der
Schriftform.
6. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags oder dieser AGB
lässt die Geltung der übrigen Vertragsbedingungen unberührt. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung
nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.