Veröffentlicht am 14.12.2021
von Thomas Hapala, geprüfter Lohnverrechner
In Österreich gilt eine begünstigte Besteuerung von Sonstigen Bezügen, solange diese weniger als ein Sechstel der laufenden Bezüge ausmachen. Dieses Sechstel wird auch Jahressechstel genannt und entspricht zwei durchschnittlichen Monatsbezügen.
Sonstige Bezüge sind dabei Bezüge, welche in größeren Zeitabständen als den normalen Abrechnungszeiträumen ausgezahlt werden. Typisch ist hier zum Beispiel die Urlaubsbeihilfe und die Weihnachtsremuneration - sprich, Sonderzahlungen.
Dabei wird das Jahressechstel von Monat zu Monat neu berechnet, und anhand dieses Betrags wird bei Auszahlung eines Sonstigen Bezugs entschieden, welcher Anteil die begünstigte Besteuerung erhält, und welcher regulär versteuert werden muss.
Mit 2020 wurde zusätzlich eine Nachberechnung des Jahressechstels, die allgemein am Ende des Jahres stattfindet, verpflichtend. In manchen Fällen, zum Beispiel bei wechselndem Gehalt unter dem Jahr, kann es dabei zu Abweichungen zwischen dem monatlich berechneten Jahressechstel, und dem über das ganze Jahr berechneten Kontrollsechstel kommen.
Beim Kontrollsechstel muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin mit der Auszahlung des letzten laufenden Bezuges im Kalenderjahr prüfen, ob die unterjährigen, lohnsteuerbegünstigten, ausgezahlten Sonstigen Bezüge mehr als ein Sechstel der im Kalenderjahr gezahlten laufenden Bezüge ausmachen.
Trifft dies zu, müssen die Sonstigen Bezüge, die in der Jahresdurchrechnung das Jahressechstel übersteigen, im Zuge einer Aufrollung mit dem Lohnsteuertarif des Auszahlungsmonats versteuert werden.
Umgekehrt muss seit 2021 auch kontrolliert werden, ob für bereits geleistete Sonstige Bezüge das Jahressechstel nicht voll ausgeschöpft wurde. Auch dann muss eine Korrektur am Jahresende durchgeführt werden.
Um das Gesetz noch etwas komplizierter (jedoch auch etwas fairer) zu gestalten, gibt es natürlich auch einige Ausnahmen zu dieser Regelung.
Lohnbot übernimmt diese Kontrolle für Sie - automatisiert. Sie müssen sich daher um nichts kümmern. Diese Kontrolle kann allerdings erst durchgeführt werden, wenn der letzte Monat des Jahres abgeschlossen wurde. Es kann daher dazu kommen, dass am Lohnset für Dezember ein anderes Ergebnis aufscheint, als in der Vorschau im Lohnbot Dashboard.
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