Gewerberechtliche Geschäftsführer:innen

Gewerberechtliche Geschäftsführer:innen sind Arbeiterkammerumlagepflichtig, sofern diese nicht zugleich handelsrechtliche Geschäftsführer:innen sind und aus diesem Grund bei Lohnbot auf dieselbe Weise wie reguläre Beschäftigte anzulegen. Im Dienstverhältnis eines rein gewerberechtlichen Geschäftsführers bzw. einer rein gewerberechtlichen Geschäftsführerin ist daher im Feld "Geschäftsführer:in" "Nein" zu setzen, da die Arbeiterkammerumlage ansonsten nicht berücksichtigt wird.

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