Aufrollungen mit Lohnbot

Veröffentlicht am 05.09.2022

Upgedated am 24.11.2022

von Thomas Hapala, geprüfter Lohnverrechner

Aufrollen mit Lohnbot

Was ist eine Aufrollung?

Im laufenden Kalenderjahr besteht für den/die Arbeitgeber:in die uneingeschränkte Möglichkeit, Änderungen an der Lohnsteuerbemessungsgrundlage der laufenden Bezüge eines Dienstnehmers oder einer Dienstnehmerin durchzuführen. Diese Neuberechnung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben nennt man Aufrollung.

Eine Aufrollung dient zur Korrektur bereits abgerechneter Monate und der korrekten Berechnung von Steuern und Beiträgen. Sie kann nur für die Beschäftigungszeiträume innerhalb eines Kalenderjahres durchgeführt werden. Kommt es zu einem Dienstein- bzw. Dienstaustritt, dürfen nur die Zeiträume aufgerollt werden, in denen der/die Dienstnehmer:in auch tatsächlich einer Beschäftigung in Ihrem Unternehmen nachgegangen ist.

Aufrollungen können vom/von der Arbeitgeber:in freiwillig durchgeführt, aber auch vom Gesetzgeber verpflichtend vorgegeben werden. Freiwillig ist z. B. eine Aufrollung der Bezüge, um vom/von der Arbeitnehmer:in geleistete Gewerkschaftsbeiträge zu berücksichtigen. Ein Beispiel für eine verpflichtende Aufrollung ergibt sich mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022, wodurch gesetzliche Änderungen der Höhe von Frei- und Absetzbeträgen rückwirkend in Kraft treten.

Durch das Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 kommt es rückwirkend mit 01. Jänner 2022 zu einer Erhöhung des Familienbonus Plus. Arbeitgeber:innen werden dadurch verpflichtet, diese Änderung bis spätestens September 2022 zu berücksichtigen. Hier ist eine Aufrollung des gesamten Bezugszeitraumes 2022 nötig, wenn Ihr/e Arbeitnehmer:in Familienbonus Plus Bezieher:in ist. Als Kund:in von Lohnbot können Sie dem September allerdings entspannt entgegenblicken, da die nötige Aufrollung automatisch vollzogen wird.

Eine weitere Aufrollungsverpflichtung besteht, wenn die sonstigen Bezüge des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin das Jahressechstel übersteigen. In diesem Fall müssen die zuvor begünstigt besteuerten Bezüge auf Basis der progressiven Lohnsteuerbemessungsgrundlage nachversteuert werden. Auch diese, seit 2020 verpflichtende Nachberechnung des Jahressechstels (das Kontrollsechstel) nach der letzten Abrechnung im Kalenderjahr, geschieht in Lohnbot automatisch.

Erhält der/die Arbeitnehmer:in neben dem laufenden Arbeitslohn vom selben Arbeitgeber auch sonstige Bezüge (z. B. Urlaubsbeihilfe oder Weihnachtsremuneration) kommt neben einem Freibetrag von EUR 620,- ein begünstigter Lohnsteuertarif von 6 % zur Anwendung. Die Summe aller sonstigen Bezüge darf dabei allerdings nicht mehr als ein Sechstel (meist zwei Monatsgehälter) des Jahreseinkommens betragen. Der Sechstelüberhang (sonstige Bezüge, die über das Jahressechstel hinausgehen), muss zum progressiven Lohnsteuertarif versteuert werden.

Ausführlichere Informationen zum Kontrollsechstel finden Sie in unserem Blogbeitrag "Das Kontrollsechstel".

Wie funktioniert eine Aufrollung bei Lohnbot?

Vereinfacht gesagt eröffnet Ihnen eine Aufrollung die Möglichkeit, gemachte Fehler in bereits abgeschlossenen Monaten zu korrigieren bzw. erst zu einem späteren Zeitpunkt vorhandene Daten nachzutragen. Diese Funktion steht Ihnen unbegrenzt zur Verfügung und es lässt sich dadurch der überwiegende Anteil aller gemachten Fehler wirksam, und ohne Kosten zu verursachen, korrigieren.

Die Ausnahme bestätigt allerdings auch hier die Regel! Nicht jeder Fehler lässt sich spurlos aus der Welt schaffen. Daher raten wir dazu, Ihre Lohnverrechnung stets konzentriert und aufmerksam durchzuführen und bei aufkommenden Fragen unseren Support zu kontaktieren.

Korrekturen sind immer in jenem Zeitraum durchzuführen, in welchem Steuern und Beiträge entstanden sind. Daher ist es für die Aufrollung in Lohnbot wichtig, zuallererst sicherzugehen, dass Sie sich im korrekten Monat befinden. Wird eine Aufrollung für Februar notwendig, müssen Sie in der Lohnbot App in den Abrechnungszeitraum Februar wechseln.

Lohnbot Dashboard für Monat für den Aufrollung durchgeführt werden soll

Im Anschluss können Sie den Monat für Korrekturen öffnen.

Dialog zum Starten der Aufrollung

Durch diesen Schritt entsteht eine Revision, ein identisches Abbild des Monats, welches Ihnen nun zur Bearbeitung zur Verfügung steht.

Lohnbot Dashboard der Aufrollung

Sind alle nötigen Änderungen getätigt, können Sie die Aufrollung für den Monat abschließen.

Dialog zum Abschließen der Aufrollung

Änderungen in der mBGM werden automatisch an die ÖGK übermittelt. Entsteht durch die Aufrollung ein neuer Auszahlungsbetrag, fließt dieser in das aktuelle Monatsentgelt ein. Sämtliche Änderungen werden zudem automatisch auf dem Lohnzettel, in der Buchhaltung, dem Auszahlungsjournal und auch in der Bankanweisung berücksichtigt.

Im Dashboard haben Sie nun die Wahl zwischen dem Original und der Revision. In der Revision können Sie nicht nur die aktuelle Aufrollung einsehen, sondern auch den Stand vor der Aufrollung, sowie die Differenz, die durch die Aufrollung entstanden ist. Dadurch bleiben durch Korrekturen entstandene Veränderungen der Bezüge stets nachvollziehbar.

Lohnbot Dashboard nach Abschluss der Aufrollung

Monat nochmals öffnen

Seit November 2022 bietet Lohnbot neben einer Aufrollung auch die Möglichkeit an, eine bereits geschlossene Abrechnungsperiode erneut zu öffnen. Dank dieses Features haben Sie die Option, Korrekturen in Ihrer Abrechnung durchzuführen, ohne dass ein Storno der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung notwendig wird.

Wie Sie eine geschlossene Periode nochmals öffnen und in welchen Situationen diese Funktion besonders sinnvoll ist, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag zu diesem Thema.

Konnten wir Ihr Interesse wecken?

Dann vereinbaren Sie doch einfach einen kostenlosen Kennenlern- Termin.
Oder testen Sie unser Onlineservice, gratis und unverbindlich.

Jetzt gratis testen!

oder

Infotermin vereinbaren
Termin finden