Veröffentlicht am 02.07.2025
von Thomas Hapala, geprüfter Lohnverrechner
Praktika sind für viele Unternehmen eine Chance, Talente früh zu fördern – für die Lohnverrechnung bedeutet das aber häufig Unsicherheit: Welche Praktikant:innen müssen sozialversichert angemeldet werden, welche nicht und was ist dabei zu beachten?
Pflichtpraktikant:innen mit Taschengeld Sobald ein Taschengeld oder geldwerte Sachleistungen gezahlt werden, ist sofort vor Praktikumsbeginn eine Anmeldung bei der Sozialversicherung erforderlich.
Fazit
Je nach Art des Praktikums gelten in der Lohnverrechnung sehr unterschiedliche Meldepflichten und Abrechnungsvorschriften. Mit einer klaren Einordnung (Pflicht- vs. Ferial- vs. qualifiziertes Praktikum) und der richtigen Nutzung von Lohnbot vermeiden Sie Fehler und sparen Zeit in der Praktikanten-Lohnverrechnung.
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