Veröffentlicht am 23.06.2022
von Thomas Hapala, geprüfter Lohnverrechner
Bei unseren Kunden kommt das Thema der zwei unterschiedlichen, in Österreich möglichen, Beitragsermittlungsverfahren immer wieder auf. Daher möchten wir Ihnen die beiden Verfahren, und die Unterschiede zwischen diesen, im Folgenden etwas näher beschreiben.
Das Lohnsummenverfahren wird grundsätzlich auch Selbstabrechnung genannt.
Dabei ermitteln die Selbstabrechner:innen für alle Arbeitnehmer:innen die Sozialversicherungsbeiträge, bestehend aus Dienstgeber:innen- und Dienstnehmer:innen- Anteilen, selbst. Die Beiträge müssen dann nach Ablauf jeder Beitragsperiode (monatlich), mittels Beitragsnachweis gemeldet werden. Für den Beitragsnachweis werden nur Beitragsgrundlagen, Beitragssätze und die jeweiligen Beitragsgruppen benötigt. Im weiteren Verlauf erfolgt die Einzahlung der Beiträge ohne gesonderte Vorschreibungen bei dem zuständigen Krankenversicherungsträger.
Betriebe mit mindestens 15 Arbeitnehmer:innen, sind gesetzlich verpflichtet die Beiträge selbst zu ermitteln.
Sollte es sich um einen Kleinstbetrieb oder einen Haushalt mit einer nur geringen Zahl an Versicherten handeln, gibt es aber auch die Möglichkeit, die Beitragsvorschreibung über das Vorschreibeverfahren zu machen.
Dabei werden die Sozialversicherungsbeiträge vom Versicherungsträger vorgeschrieben. Für die Ermittlung der Beiträge müssen die Arbeitgeber:innen rechtzeitig und ordnungsgemäß alle benötigten Meldungen machen. Aufbauend auf diesen, werden dann die Beiträge gleich wie beim Selbstabrechnungsverfahren berechnet.
Die allgemeine Zahlung wird am Ende des zweiten Werktages, nachdem die Zahlung durch die Behörde des Krankenkassenträgers in Auftrag gegeben wurde, fällig.
Für beide Verfahren werden die gleichen monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen (mBGMs) benötigt:
Im Allgemeinen unterschieden sich die mBGMs für die beiden Verfahren inhaltlich nur sehr gering. Der größte Unterschied ist, dass einige Daten beim Vorschreibeverfahren nicht benötigt werden, da diese vom Krankenversicherungsträger errechnet und in weiterer Folge vorgeschrieben werden.
Das Lohnsummenverfahren bringt einige Vorteile mit sich - vor allem dass keine Erstattung von:
In Lohnbot führen wir alle Beitragsvorschreibungen mit dem Lohnsummenverfahren durch.
Das Vorschreibeverfahren wird aktuell nicht unterstützt. Für einen Umstieg auf das Lohnsummenverfahren reicht eine E-Mail an die ÖGK. Der Wechsel kann nur für Folgemonate durchgeführt werden, eine rückwirkende Umstellung ist nicht möglich.
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