Veröffentlicht am 23.06.2022
Upgedated am 22.09.2022
von Thomas Hapala, geprüfter Lohnverrechner
Bei unseren Kunden kommt das Thema der zwei unterschiedlichen (in Österreich möglichen) Beitragsermittlungsverfahren immer wieder auf. Daher möchten wir Ihnen die beiden Verfahren, und die Unterschiede zwischen diesen, im Folgenden etwas näher beschreiben.
Das Lohnsummenverfahren wird grundsätzlich auch Selbstabrechnung genannt.
Dabei ermitteln die Selbstabrechner:innen für alle Arbeitnehmer:innen die Sozialversicherungsbeiträge, bestehend aus Dienstgeber:innen- und Dienstnehmer:innenanteilen, selbst. Die Beiträge müssen nach Ablauf jeder Beitragsperiode (monatlich) mittels Beitragsnachweis gemeldet werden. Für den Beitragsnachweis werden nur Beitragsgrundlagen, Beitragssätze und die jeweiligen Beitragsgruppen benötigt. Im weiteren Verlauf erfolgt die Zahlung der Beiträge ohne gesonderte Vorschreibungen bei dem zuständigen Krankenversicherungsträger.
Betriebe mit mindestens 15 Arbeitnehmer:innen sind gesetzlich verpflichtet, die Beiträge selbst zu ermitteln.
Sollte es sich um einen Kleinstbetrieb oder einen Haushalt mit einer nur geringen Zahl an Versicherten handeln, gibt es auch die Möglichkeit, die Beitragsvorschreibung über das Vorschreibeverfahren zu machen.
Dabei werden die Sozialversicherungsbeiträge, nach Ablauf eines Beitragszeitraumes, vom Versicherungsträger vorgeschrieben. Für die Ermittlung der Beiträge müssen die Arbeitgeber:innen rechtzeitig und ordnungsgemäß alle benötigten Meldungen machen. Nach der Übermittlung der ersten monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung im Zuge der Anmeldung des/der Dienstehmer:in, ist eine erneute Übermittlung nur noch notwendig, wenn sie der Korrektur der Beschäftigtengruppe oder Höhe der Beitragsvorschreibung dient. Aufbauend auf diesen Meldungen werden die Beiträge gleich wie beim Selbstabrechnungsverfahren berechnet.
Die allgemeine Zahlung wird am Ende des zweiten Werktages, nachdem die Zahlung durch die Behörde des Krankenkassenträgers in Auftrag gegeben wurde, fällig.
Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) bildet das Herzstück des Melde- und Abrechnungssystems der Krankenversicherungsträger. Sowohl für das Lohnsummen-, als auch für das Vorschreibeverfahren, werden die gleichen monatlichen mBGMs benötigt:
Im Allgemeinen unterscheiden sich die mBGMs für beide Verfahren inhaltlich nur sehr gering. Der größte Unterschied liegt darin, dass einige Daten beim Vorschreibeverfahren nicht benötigt werden, da diese vom Krankenversicherungsträger errechnet und in weiterer Folge vorgeschrieben werden.
Das Lohnsummenverfahren bringt einige Vorteile mit sich. So erspart es vor allem viel Aufwand, da keine Erstattung von:
In Lohnbot führen wir alle Beitragsvorschreibungen mit dem Lohnsummenverfahren durch.
Das Vorschreibeverfahren wird aktuell nicht unterstützt, weshalb es für die Benützung von Lohnbot notwendig ist, dass Ihr Unternehmen bei der ÖGK als selbstabrechnender Betrieb geführt wird. Für einen Umstieg auf das Lohnsummenverfahren reicht eine E-Mail an die ÖGK aus. Der Wechsel kann nur für Folgemonate durchgeführt werden, eine rückwirkende Umstellung ist nicht möglich.
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