
Veröffentlicht am 09.12.2025
von Thomas Hapala, geprüfter Lohnverrechner
Ein sauberer Jahresabschluss ist das Fundament für korrekte Jahresmeldungen im neuen Jahr. Nutzen Sie den Dezember, um Ihre Unternehmenslohndaten zu kontrollieren und Mitarbeiterstammdaten auf den aktuellen Stand zu bringen.
Hier ist Ihre Checkliste für einen reibungslosen Übergang ins neue Jahr:
Aktuelle Stammdaten sind entscheidend. Fehler hier führen oft zu Rückfragen oder Problemen bei der Gebietskrankenkasse (ÖGK) und dem Finanzamt.
Damit Lohnbot die Jahresmeldungen fristgerecht übermitteln kann, müssen die Lohndaten vollständig hinterlegt sein.
Der Jahreswechsel bringt strikte Deadlines für Jahresmeldungen mit sich.
Jahreslohnzettel (L16): Muss für 2025 elektronisch bis spätestens Ende Februar 2026 an das Finanzamt übermittelt werden.
Lohnbotnutzer: Erledigt. Wir übermitteln die L16 Meldungen automatisch und fristgerecht.
→ Fristen und Planung
Frist: Ende Februar 2026
Gilt nur für Lohnbot Kunden:
KW 3 - Automatische Kontrolle: Lohnbot kontrolliert, ob bei der Erstellung der Jahreslohnzettel für Ihre Mitarbeitenden Fehler auftreten.
KW 5 - Unternehmensvorschau: Sie erhalten von uns vorab die Jahreslohnzettel zur Kontrolle als PDF.
KW 7 - Mitarbeitervorschau: Mitarbeiter, die ihre Lohnzettel von Lohnbot automatisch per E-Mail zugestellt bekommen, erhalten ihren Jahreslohnzettel als PDF.
KW 9 - Meldung an das Finanzamt: Übermittlung der Jahreslohnzettel über ELDA.
Kommunalsteuererklärung: Muss bis spätestens 31. März 2026 eingereicht werden.
Lohnbotnutzer: Erledigt. Lohnbot erstellt und übermittelt diese Erklärung automatisch und pünktlich.
→ Fristen und Planung
Frist: Ende März 2026
Gilt nur für Lohnbot Kunden:
KW 10 - Unternehmensvorschau: Sie erhalten von uns eine Übersicht der 2025 angefallenen Kommunalsteuer.
KW 13 - Meldung an das Finanzamt: Übermittlung der Kommunalsteuerjahreserklärung.
DGA Erklärung (U-Bahn Steuer): Dienstgeberabgabe ebenfalls bis spätestens 31. März 2026 fällig.
Lohnbot nutzer: Erledigt. Übergabe erfolgt automatisiert und fristgerecht.
→ Fristen und Planung
Frist: Ende März 2026
Gilt nur für Lohnbot Kunden:
KW 10 - Unternehmensvorschau: Sie erhalten von uns eine Übersicht der 2025 angefallenen “U-Bahn-Steuer”.
KW 13
Adressmeldung Arbeitsstätte
Meldung der Arbeitsstättenadresse durchzuführen bis spätestens Ende Februar 2026.
→ Fristen und Planung
Frist: Ende Februar 2026
Gilt nur für Lohnbot Kunden:
KW 9 - Automatische Übermittlung an die Statistik Austria.
Sorgfalt schützt vor Strafen. Die Behörden prüfen zunehmend genauer (GPLB). Nehmen Sie sich am Jahresende die Zeit für die Datenpflege und eine abschließende Kontrolle Ihrer Lohnverrechnung. So vermeiden Sie aufwändige Aufrollungen ins Vorjahr sowie unnötige Risiken bei der nächsten Prüfung.
Damit nicht nur ein sauberer Jahresabschluss sondern auch der perfekte Start ins neue Jahr gelingt, haben wir für Sie auch die wichtigsten Änderungen 2026 zusammengefasst: Lohnverrechnung 2026: Die wichtigsten Änderungen für österreichische Arbeitgeber
Dann vereinbaren Sie doch einfach einen kostenlosen Kennenlern- Termin.
Oder testen Sie unser Onlineservice, gratis und unverbindlich.
oder