
Veröffentlicht am 21.01.2026
von Thomas Hapala, geprüfter Lohnverrechner
Die Höhe der Teilpension hängt vom Umfang der Arbeitszeitkürzung ab. Es gilt folgende Staffelung:
Anschließend wird das Pensionskonto um diesen Anteil der Gutschrift geschlossen. Alle weiteren Beiträge und Versicherungszeiten während der Teilzeitphase fließen in das restliche, offene Konto ein.
Der verbleibende (nicht geschlossene) Teil des Pensionskontos bleibt aktiv und wird durch weitere Einzahlungen aufgewertet. Später, wenn der/die Beschäftigte endgültig voll pensioniert wird, setzt sich die volle Pension aus zwei Komponenten zusammen:
Je nachdem, ob der volle Pensionsantritt vor oder nach dem Regelpensionsalter erfolgt, gelten die üblichen Abschläge bzw. Zuschläge bei der Berechnung der endgültigen Pension.
Arbeitgeber:innen, HR- und Lohnverrechnungsprofis sollten insbesondere Folgendes beachten:
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