AMS-Förderung: Eingliederungsbeihilfe für Arbeitgeber zur Reduktion der Lohnkosten

Veröffentlicht am 03.12.2025

von Thomas Hapala, geprüfter Lohnverrechner

Eingliederungsbeihilfe: So holt sich Ihr Unternehmen Lohnkosten vom AMS zurück

Die Suche nach neuem Personal ist nicht nur zeitaufwendig, sondern auch teuer. Was viele Arbeitgeber im Alltagsstress vergessen: Das AMS (Arbeitsmarktservice) fördert die Einstellung bestimmter Personengruppen massiv.

Das Zauberwort heißt Eingliederungsbeihilfe (EB). Wenn Sie die richtigen Schritte setzen, übernimmt das AMS für einen begrenzten Zeitraum einen großen Teil der Lohnkosten.

Was ist die Eingliederungsbeihilfe?

Die Eingliederungsbeihilfe ist ein Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber. Sie soll einen Anreiz schaffen, Personen einzustellen, die es am Arbeitsmarkt aktuell schwerer haben.

Der Deal: Sie geben jemandem eine Chance, und das AMS übernimmt einen Teil des Risikos (in Form von barem Geld).

Wen können Sie fördern lassen?

Die Zielgruppen sind breiter gefächert, als viele vermuten. Die Förderung ist nicht auf ältere Personen beschränkt, sondern greift auch bei der Jugend. Im Fokus stehen meist:

  • Personen über 50 Jahre: Um deren Erfahrung im Arbeitsmarkt zu halten.
  • Junge Erwachsene (bis 25 Jahre): Besonders jene, die bereits länger arbeitslos gemeldet sind (z.B. über 6 Monate) oder Schwierigkeiten beim Berufseinstieg haben.
  • Langzeitbeschäftigungslose: Unabhängig vom Alter – wer schon lange sucht, wird oft gefördert.
  • Wiedereinsteigerinnen: Frauen, die z.B. nach der Babypause zurück in den Job wollen.
  • Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Hinweis: Die genauen Kriterien können je nach Bundesland und Budget des AMS variieren. Fragen lohnt sich aber fast immer!

Wie viel Geld gibt es? (Die Berechnung)

Das ist der spannende Teil für Ihre Kalkulation. Die Förderung ist in der Regel ein Prozentsatz der Lohnkosten.

  • Bemessungsgrundlage: Bruttogehalt + ca. 50 % Pauschale für Lohnnebenkosten.
  • Förderhöhe: Oft 50 % dieser Kosten (in Härtefällen sogar bis zu 66,7 % oder 100 %).
  • Dauer: Meistens 3 bis 12 Monate, je nach Fördervereinbarung.

Rechenbeispiel (vereinfacht): Sie stellen eine geförderte Person für 2.500 € Brutto ein.

  • Bemessung: 2.500 € + 50% LNK-Pauschale = 3.750 €.
  • Förderung (50%): Sie erhalten 1.875 € pro Monat vom AMS zurück.

Die Goldene Regel: ERST der Antrag, DANN die Einstellung!

Das ist der wichtigste Punkt dieses Artikels. Wenn Sie diesen Schritt falsch machen, gibt es keinen Cent.

⚠️ Der Antrag auf Eingliederungsbeihilfe muss genehmigt (oder zumindest eingebracht) sein, BEVOR das Dienstverhältnis beginnt.

Wenn der Mitarbeiter bereits angemeldet ist, ist eine Förderung im Nachhinein nicht mehr möglich.

So funktioniert der Prozess

  1. Kandidat finden: Sie haben eine passende Person gefunden, die beim AMS gemeldet ist.
  2. Abklären: Nehmen Sie (oder der Bewerber) Kontakt mit der zuständigen AMS-Geschäftsstelle auf. Fragen Sie konkret: "Ist für diese Person eine Eingliederungsbeihilfe möglich?"
  3. Begehren stellen: Reichen Sie das Begehren über Ihr eAMS-Konto für Unternehmen ein.
  4. Genehmigung abwarten: Warten Sie auf das "Go" des AMS.
  5. Anmelden & Abrechnen: Erst jetzt erfolgt die Anmeldung bei der Sozialversicherung.

Lohnverrechnung mit Lohnbot & Eingliederungsbeihilfe

Wie wirkt sich das auf die Lohnabrechnung aus?

  • Für den Mitarbeiter: Alles läuft ganz normal. Er oder sie erhält das volle kollektivvertragliche Gehalt, einen normalen Lohnzettel und ist voll versichert.
  • Für Lohnbot: Sie führen die Abrechnung in Lohnbot ganz normal durch (Bruttogehalt, Lohnsteuer, SV).
  • Für Ihre Buchhaltung: Die Auszahlung der Förderung durch das AMS erfolgt im Nachhinein (meist monatlich oder quartalsweise) direkt auf Ihr Firmenkonto. Sie müssen dem AMS dafür meistens nachweisen, dass das Gehalt tatsächlich ausgezahlt wurde (Lohnkonto-Auszug aus Lohnbot).

Fazit

Die Eingliederungsbeihilfe ist ein mächtiges Instrument. Sie senkt Ihre Lohnkosten und hilft gleichzeitig Menschen – egal ob Jung oder Alt – zurück in den Arbeitsmarkt. Der einzige Haken: Sie müssen vorher daran denken.

👉 Weiterführende Infos: Details und Voraussetzungen finden Sie direkt auf der [AMS-Website zur Eingliederungsbeihilfe](https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/foerderungen/eingliederungsbeihilfe).

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