
Veröffentlicht am 03.12.2025
von Thomas Hapala, geprüfter Lohnverrechner
Die Suche nach neuem Personal ist nicht nur zeitaufwendig, sondern auch teuer. Was viele Arbeitgeber im Alltagsstress vergessen: Das AMS (Arbeitsmarktservice) fördert die Einstellung bestimmter Personengruppen massiv.
Das Zauberwort heißt Eingliederungsbeihilfe (EB). Wenn Sie die richtigen Schritte setzen, übernimmt das AMS für einen begrenzten Zeitraum einen großen Teil der Lohnkosten.
Die Eingliederungsbeihilfe ist ein Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber. Sie soll einen Anreiz schaffen, Personen einzustellen, die es am Arbeitsmarkt aktuell schwerer haben.
Der Deal: Sie geben jemandem eine Chance, und das AMS übernimmt einen Teil des Risikos (in Form von barem Geld).
Die Zielgruppen sind breiter gefächert, als viele vermuten. Die Förderung ist nicht auf ältere Personen beschränkt, sondern greift auch bei der Jugend. Im Fokus stehen meist:
Hinweis: Die genauen Kriterien können je nach Bundesland und Budget des AMS variieren. Fragen lohnt sich aber fast immer!
Das ist der spannende Teil für Ihre Kalkulation. Die Förderung ist in der Regel ein Prozentsatz der Lohnkosten.
Rechenbeispiel (vereinfacht): Sie stellen eine geförderte Person für 2.500 € Brutto ein.
Das ist der wichtigste Punkt dieses Artikels. Wenn Sie diesen Schritt falsch machen, gibt es keinen Cent.
⚠️ Der Antrag auf Eingliederungsbeihilfe muss genehmigt (oder zumindest eingebracht) sein, BEVOR das Dienstverhältnis beginnt.
Wenn der Mitarbeiter bereits angemeldet ist, ist eine Förderung im Nachhinein nicht mehr möglich.
Wie wirkt sich das auf die Lohnabrechnung aus?
Die Eingliederungsbeihilfe ist ein mächtiges Instrument. Sie senkt Ihre Lohnkosten und hilft gleichzeitig Menschen – egal ob Jung oder Alt – zurück in den Arbeitsmarkt. Der einzige Haken: Sie müssen vorher daran denken.
👉 Weiterführende Infos: Details und Voraussetzungen finden Sie direkt auf der [AMS-Website zur Eingliederungsbeihilfe](https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/foerderungen/eingliederungsbeihilfe).
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