Illustration von drei Personen im Büro, eine davon hält einen großen Essensgutschein in der Hand – symbolisch für steuerfreie Mitarbeiterbenefits in Österreich.

Veröffentlicht am 22.10.2025

von Thomas Hapala, geprüfter Lohnverrechner

Essensgutscheine in der Lohnverrechnung – steuerfrei genießen

Essensgutscheine zählen zu den beliebtesten steuerfreien Benefits in Österreich. Sie sind nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung, sondern auch ein praktischer Weg, Mitarbeitende abgabenfrei zu unterstützen – sowohl im Büro als auch im Homeoffice.

Im Folgenden erklären wir, welche Varianten es gibt, wie die Steuerfreiheit funktioniert und wie Sie Essensgutscheine mit Lohnbot einfach abrechnen können.

Kleine und große Essensgutscheine

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Essensgutscheinen – dem kleinen und dem großen Gutschein.

Der kleine Essensgutschein

  • Bis zu 2 € pro Arbeitstag abgabenfrei
  • Einmal pro Arbeitstag ausgebbar
  • Einlösbar in Restaurants, Supermärkten und ähnlichen Betrieben

Der kleine Gutschein kann flexibel verwendet werden – etwa für den täglichen Einkauf oder die Mittagspause im Restaurant. Wichtig ist nur, dass der Betrag die 2 €-Grenze nicht übersteigt.

Der große Essensgutschein

  • Bis zu 8 € pro Arbeitstag abgabenfrei
  • Ebenfalls einmal pro Arbeitstag ausgebbar
  • Gilt nur für sofort konsumierbare Speisen

Der große Gutschein darf also beispielsweise für ein Mittagessen oder ein Take-away-Gericht verwendet werden – nicht aber für den Wocheneinkauf im Supermarkt.

Wichtig: Eine gleichzeitige Ausgabe von kleinen und großen Essensgutscheinen für denselben Arbeitstag ist nicht erlaubt.

Steuerliche Behandlung in der Lohnverrechnung

Essensgutscheine gelten als abgabenfreier Sachbezug.

Sind die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit erfüllt, müssen sie nicht in der Lohnverrechnung aufscheinen.

Das bedeutet: kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, keine Lohnnebenkosten, kein zusätzlicher Aufwand.

Anders verhält es sich bei Barzuschüssen – also Geldbeträgen, die Arbeitgeber:innen zur Essensunterstützung direkt auszahlen. Diese sind steuer- und abgabenpflichtig, da sie als regulärer Arbeitslohn gelten.

Essensgutscheine in Lohnbot

In Lohnbot können Essensgutscheine einfach und rechtskonform abgebildet werden. Im Menüpunkt „Zuschläge“ lässt sich der Essensgutschein mit wenigen Klicks hinzufügen:
Essensgutscheine in Lohnbot

Dabei bieten wir zusätzlich auch Unterstützung für digitale Gutscheinlösungen (z. B. über Edenred oder ähnliche Anbieter) die im Postpaid System arbeiten. Dabei bezahlen Mitarbeitende ihre Mahlzeiten zunächst selbst, und der Betrag wird abschliessend in der Lohnverrechnung berücksichtigt.

Wichtig: Eine reine, manuelle Rückzahlung ohne zertifiziertes Gutscheinsystem ist steuer- und abgabenpflichtig und gilt als regulärer Arbeitslohn.

Fazit

Essensgutscheine sind ein einfaches, aber wirkungsvolles Benefit-Instrument.

Mit bis zu 8 € pro Arbeitstag steuerfrei können Unternehmen ihren Mitarbeitenden spürbare Wertschätzung zeigen - und gleichzeitig Lohnnebenkosten sparen.

Die Ausgabe ist unkompliziert, steuerlich klar geregelt und für beide Seiten ein echter Mehrwert.

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