Fragen zum Homeoffice

Veröffentlicht am 31.03.2021

von Thomas Hapala, geprüfter Lohnverrechner

Homeoffice in Österreich zu Zeiten von Corona

Das Jahr 2020 hat vieles verändert. In der Arbeitswelt ist das Homeoffice im Durchmarsch. Was soll ich als Arbeitgeber:in dabei beachten? Und wie unterstütze ich meine Mitarbeiter:innen am besten?

Im folgendem Blogbeitrag versuchen wir, alle gängigen Fragen zum Thema Homeoffice zu beantworten.

Dabei gehen wir im Speziellen auf die Punkte Mitarbeiter:innen-Recht, Arbeitszeiteinteilung, Versicherungsschutz und Kosten für Arbeitsmittel ein.

Haben meine Mitarbeiter:innen ein Recht auf Homeoffice?

Kurz gesagt, nein. Bis auf wenige Ausnahmen – wie Personen, die zur COVID19-Risikogruppe gehören – ist Homeoffice in Österreich Vereinbarungssache.

Wie ist es anders herum, kann ich meinen Mitarbeiter:innen Homeoffice anordnen?

Nein, auch Sie als Arbeitgeber:in dürfen Ihren Mitarbeiter:innen kein Homeoffice anordnen.

Freie Zeiteinteilung im Homeoffice?

Wie ist es eigentlich mit der Zeiteinteilung, dürfen meine Mitarbeiter:innen sich die Arbeitszeiten im Homeoffice frei einteilen?

Nein, auch im Homeoffice gilt die vereinbarte ''Normalarbeitszeit''. Umfragen zeigen, dass Mitarbeiter:innen im Homeoffice allerdings länger und ''pausenloser''arbeiten. Um Ihren Mitarbeiter:innen entgegenzukommen, wäre vielleicht eine etwas freiere Zeiteinteilung - wie zum Beispiel eine Gleitzeitvereinbarung - hilfreich, natürlich ohne dabei dem Unternehmen zu Schaden.

Versicherungsschutz im Homeoffice?

Grundsätzlich ist die derzeitige gesetzliche Lage etwas verzwickt. Während derCorona-Krise gilt die Unfallversicherung auch für das Homeoffice. Unfälle, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung Ihrer Dienstnehmer:innen passieren, sind daher derzeit abgedeckt. Auch nach dem 01.04.2021 soll dieser Versicherungsschutz ins Dauerrecht übergehen.

Welche Kosten muss der/die Dienstgeber:in im Homeoffice übernehmen?

Grundsätzlich sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihre:n Dienstnehmer:innen alle nötigenArbeitsmittel für die regelmäßige ''Telearbeit'' zur Verfügung stehen. Auch die Wartung dieser fällt in den Aufgabenbereich der Dienstgeber:innen. Oftmals handelt es sich bei den genannten Arbeitsmitteln um Computer/Laptop, Bildschirm, Maus, usw.

Für die Arbeitsumgebung im Homeoffice sind Sie als Dienstgeber:in allerdings nicht zuständig. Daher müssen Sie keine Schreibtische, Stühle, oder Ähnliches zur Verfügung stellen. Sollten Sie Ihren Mitarbeiter:innen dennoch Schreibtische usw. anbieten, achten Sie darauf, dass diese alle ergonomischen Anforderungen erfüllen!

Weitere Kosten – wie Internet, Handy, Strom, usw. - die zusätzlich durch das Homeoffice entstehen, muss grundsätzlich die Dienstgeber:in übernehmen. Hier ist es empfehlenswert schon vorab eine Regelung zu treffen. Immerhin ist es oft nicht eindeutig, ob z.B. Internetkosten bei einer Flatrate durch ein Homeoffice höher sind. Oft ist eine pauschale Aufwandsentschädigung die einfachste Variante.

Das Zurverfügungstellen der erforderlichen Arbeitsmittel löst keine Abgabenpflicht (Sachbezug) aus.

Neu ab 2021 ist, dass eine Pauschale von EUR 3,- pro Tag - für maximal 100 Tage, daher gesamt maximal EUR 300,- pro Jahr - an die Dienstnehmer:innen gezahlt werden kann und diese abgabenfrei bleibt. Diese ''Homeoffice'' Pauschale kann z.B. als die oben erwähnte Aufwandsentschädigung herangezogen werden.

Falls die Pauschale von EUR 300,- nicht voll durch Zahlungen vom Dienstgeber oder der Dienstgeber:in ausgeschöpft wird, kann die Differenz bis maximal EUR 300,- als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Die ausbezahlte Höhe dieser Homeoffice Pauschale muss mit dem Jahreslohnkonto übergeben werden.

Bei Nutzung von Lohnbot, verwenden Sie daher bitte die Lohnart ''Homeoffice Pauschale'', die Ihnen auch gleich die korrekte Steuer und Versicherung berechnet!

Wichtig: Datenschutz im Homeoffice

Wichtig, auch im Homeoffice zählt der Datenschutz!

Sprechen Sie mit Ihren Dienstnehmer:innen dieses heikle Thema an. Besprechen Sie, wie der Datenschutz auch im Homeoffice eingehalten werden kann.

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