Mit dem Jobrad ins Unternehmen

Veröffentlicht am 29.03.2023

Upgedated am 13.08.2024

von Vincent Janele, geprüfter Lohnverrechner

Das Jobrad - Unternehmen satteln auf Nachhaltigkeit um

Immer mehr Menschen entscheiden sich für einen umweltbewussteren und gesünderen Lebensstil und auch in der Arbeitswelt spielt Nachhaltigkeit eine immer größere Rolle. Mit dem Jobrad können Arbeitgeber:innen einen zusätzlichen Beitrag dazu leisten.
Doch was verbirgt sich hinter dem Begriff Jobrad?

Das Jobrad-Modell ermöglicht es Unternehmen, interessierten Mitarbeiter:innen ein, im Eigentum des Unternehmens befindliches oder geleastes, „Dienstfahrrad“ zur Verfügung zu stellen. Dieses kann von den Nutzer:innen sowohl dienstlich, als auch privat genutzt werden. Im Gegenzug verpflichtet sich der/die Mitarbeiter:in, das Fahrrad nach Möglichkeit auch regelmäßig für den Weg zur Arbeit und für dienstliche Wege einzusetzen. Dabei bietet das Jobrad-Modell nicht nur Vorteile für Arbeitnehmer:innen, sondern auch für Unternehmen.

Vorteile aus Sicht des Unternehmens

Durch die Bereitstellung von Diensträdern können Unternehmer:innen Ihren Mitarbeitenden zusätzliche Benefits bieten. Das Angebot eines Jobrads steigert die Attraktivität des Unternehmens und kann der entscheidende Faktor im Wettbewerb um die besten Fachkräfte sein. Gleichzeitig leisten Unternehmen einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und stärken zudem ihre Corporate Social Responsibility.

Ein weiterer Vorteil, den das Jobrad-Modell Unternehmen bietet, ist die Möglichkeit, die Anschaffungskosten als Betriebsausgaben steuerlich abzusetzen. Zusätzlich kann seit 1. Jänner 2020 beim Erwerb von Fahrrädern und E-Bikes die Vorsteuer geltend gemacht werden, wodurch die betriebliche Anschaffung von Fahrrädern und E-Bikes von der Mehrwertsteuer befreit ist.

Jobräder können zudem im Rahmen des klimaaktiv mobil Förderprogramms gefördert werden. Informationen zu den Fördermöglichkeiten für E-Mobilitätsprojekte finden Sie unter umweltfoerderung.at/betriebe.

Das Jobrad in der Lohnverrechnung

Neben der Möglichkeit, das Jobrad kostenlos zur Verfügung zu stellen, können Unternehmen mit ihren Mitarbeiter:innen auch eine frei gewählte Kostenbeteiligung an den Bereitstellungskosten vereinbaren. Diese darf die Abschreibungskosten über die gesamte Nutzungslaufzeit gesehen allerdings nicht übersteigen und wird in einer Jobrad-Vereinbarung festgelegt.

Eine Kostenbeteiligung von Mitarbeiter:innen kann über einen Privatnutzungsbeitrag oder eine Gehaltsumwandlung erfolgen. Für beide Varianten (und auch für eine kostenlose Zurverfügungstellung) fallen keine Lohnabgaben an.

Der geleistete monatliche Privatnutzungsbeitrag wird vom Nettolohn einbehalten und entspricht einer Ratenzahlung. Der geleistete Privatnutzungsbeitrag unterliegt dabei der Umsatzsteuer von 20 Prozent, die an das Finanzamt abgeführt werden muss.

Bei einer Gehaltsumwandlung verzichtet der/die Mitarbeiter:in auf einen vereinbarten Teil seines/ihres monatlichen Bruttolohns. Wichtig ist dabei zu beachten, dass das Gehalt nach der Umwandlung nicht unter den kollektivvertraglich vorgeschriebenen Mindestbezug fällt. Im Vergleich zu einem Nutzungsbeitrag ergeben sich bei einer Gehaltsumwandlung zwei Vorteile:

  1. Die mit dem/der Mitarbeiter:in vereinbarte Nutzungsgebühr mindert die Bemessungsgrundlage aller Lohnabgaben.
  2. Mitarbeiter:innen profitieren vom Mehrwertsteuervorteil.

Der Nachteil einer Gehaltsumwandlung ist, dass Zahlungen, die auf Basis des Grundgehalts berechnet werden (z. B. Sonderzahlungen) ebenfalls verringert werden. Um das zu verhindern, kann in der Jobrad-Vereinbarung festgelegt werden, dass Folgezahlungen auf Basis des Grundgehalts weiterhin auf Grundlage des ungekürzten Grundgehalts erfolgen.

In beiden Fällen kann nach dem Ende der vereinbarten Nutzungsdauer das Fahrrad oder E-Bike zum verbleibenden Restwert in das Eigentum des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin übergehen.

Was sonst noch wichtig ist:

  • Für die Privatnutzung eines Jobrads fällt kein Sachbezug an (Sachbezugsverordnung § 4b).
  • Dienstnehmer:innen haben auch weiterhin Anspruch auf das Pendlerpauschale.
  • Die Überlassung eines Jobrads muss weder am Jahreslohnzettel noch am Lohnkonto erfasst werden.

Umsetzung bei Lohnbot

Sobald Sie sich mit Ihrem/Ihrer Mitarbeiter:in auf eine Art der Kostenbeteiligung geeinigt haben, können Sie in wenigen Klicks die Privatnutzungsbeitrag oder die Bezugsumwandlung seiner/ihrer Lohnverrechnung in der Lohnbot-App hinzufügen.

Klicken Sie dazu auf “Gehalt/Zuschläg/Abschläge hinzufügen” und wählen Sie anschließend den Menüpunkt “Abzüge”. Nachdem Sie die Lohnart “Jobrad” gewählt haben, können Sie angeben, ob die Kostenbeteiligung als Nettoabzug oder Bezugsumwandlung berücksichtigt werden soll.

Die Lohnart Jobrad in Lohnbot

Wenn Sie sich für eine Bezugsumwandlung entschieden haben, können Sie zusätzlich noch angeben, ob Folgeansprüche (z. B. Sonderzahlungen und Überstunden) um den vereinbarten Betrag reduziert oder auf Basis des Gehalts/Lohns vor der Bezugsumwandlung berechnet werden.

In unserem Beispiel haben wir eine Bezugsumwandlung vereinbart, bei der die Folgeansprüche nicht reduziert werden. Die in diesem Abrechnungszeitraum angefallene Überstunde und zukünftige Sonderzahlungen werden daher nicht auf Basis des umgewandelten Gehalts berechnet.

Eine Beispielabrechnung mit Jobrad in Lohnbot

Fazit

Das Jobrad-Modell bietet nicht nur Vorteile für Mitarbeiter:innen, sondern auch für Unternehmen. Diese können von Steuervorteilen profitieren und zudem ihre Attraktivität als Arbeitgeber:in erhöhen, ohne dabei höhere Lohnnebenkosten zu verursachen. Daraus ergibt sich eine attraktive Möglichkeit, Mitarbeiter:innen bei der Förderung von umweltbewusster Mobilität zu unterstützen.

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