Kollektivvertrag - Einstufung

Veröffentlicht am 18.03.2022

von Thomas Hapala, geprüfter Lohnverrechner

Kollektivvertrag & Einstufung

Was ist ein Kollektivvertrag?

Ein Kollektivvertrag ist eine schriftliche Betriebsvereinbarung zwischen Dienstnehmer:innen und einer Gruppe von Dienstgeber:innen, normalerweise zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband - wie zum Beispiel der WKO. Diese Vereinbarungen gelten für das Arbeitsverhältnis (Branche, Region, Arbeitnehmende oder Arbeitende) in ihrem jeweiligen Geltungsbereich.

Auf Seiten der Dienstnehmer:innen werden Kollektivverträge in der Regel zwischen dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) und einzelnen Gewerkschaften verhandelt und abgeschlossen. Die Verträge gelten meist für eine ganze Wirtschaftsbranche.

Da es sich bei einem Kollektivvertrag um eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien handelt, muss dieser ausgehandelt werden. Ein neuer Vertrag ist dann abgeschlossen, wenn eine Einigung zwischen den Verhandlungspartnern erzielt wurde.

Die wichtigsten Inhaltspunkte des KV sind:

  • Mindestlöhne,
  • Gehaltsvorrückungen,
  • Sonderzahlungen,
  • Arbeitszeitbestimmungen (wöchentliche und tägliche Arbeitszeit für die jeweiligen Branchen),
  • Lohnerhöhungen (welche jedes Jahr oder auch alle drei Jahre stattfinden können).

Wie stufe ich richtig ein?

Art des Kollektivvertrags, Arbeitende oder Angestellte?

Als Dienstgeber:in mit einem Gewerbeschein, können Sie sich bei der Wirtschaftskammer erkundigen, welcher Kollektivvertrag für Sie zutrifft.

Verwendungs- beziehungsweise Beschäftigungsgruppe

Die genaue Einstufung erfolgt dann basierend auf der Tätigkeit in einer Verwendungs- und beziehungsweise Beschäftigungsgruppe. Sollten Sie sich nicht sicher sein, weil sich die Tätigkeiten des Dienstnehmenden in mehrere Verwendungsgruppen eingliedern lässt, wird bei der Einstufung rein auf die zeitlich überwiegende Verwendung geachtet (Beurteilungszeitraum: 1 Jahr).

Vordienstzeiten

Außerdem muss bei einigen Kollektivverträgen auf die Vordienstzeit (Erwerbsjahre) Rücksicht genommen werden.

Verwendungsgruppenjahre

Bei vielen KVs wird ausschließlich nach Verwendungsgruppenjahren eingestuft, nicht nach bereits gearbeiteten Jahren. Das heißt, dass lediglich die Jahre, in denen eine gleichwertige oder höhere Beschäftigung getätigt wurde, angerechnet werden. Dies kann auch der Fall sein, wenn zuvor eine andere Entlohnung stattgefunden hat.

Berufsjahre

Die Einstufung nach Berufsjahren beinhaltet grundsätzlich alle nach dem Angestelltengesetz (AngG) absolvierten Dienstzeiten - Branchenunabhängig.

(ununterbrochene) Betriebszugehörigkeit

Gerade für Arbeitende wird oft eine dritte Art der Einstufung vorgenommen. Hierbei werden nur Vordienstzeiten, welche im selben Betrieb erfolgt sind, angerechnet.

Grundsätzlich sind bei der Einstufung auch die Anzahl der Praxisjahre, Schul- oder Ausbildungszeiten, bzw. im Ausland absolvierte Dienstzeiten zu beachten. Es kann auch vorkommen, dass bei manchen KVs komplett auf eine Einstufung nach Erwerbsjahren verzichtet wird.

Abschließend soll noch erwähnt werden, dass Sie die Dienstgeber:innen Fürsorgepflicht dazu verpflichtet, Dienstnehmer:innen nach ihren Vordienstjahren zu fragen und auch entsprechende Nachweise (z.B.: Dienstzeugnis) zu verlangen, falls dies nicht schon vorab von den Dienstnehmer:innen angegeben wird.

Konnten wir Ihr Interesse wecken?

Dann vereinbaren Sie doch einfach einen kostenlosen Kennenlern- Termin.
Oder testen Sie unser Onlineservice, gratis und unverbindlich.

Jetzt gratis testen!

oder

Infotermin vereinbaren
Termin finden