
Veröffentlicht am 11.02.2026
von Thomas Hapala, geprüfter Lohnverrechner
Während die Grundsystematik der Kündigungsfristen unverändert bleibt, wurde eine zentrale Ausnahme – das sogenannte „Saisonprivileg“ – aus dem Gesetz gestrichen. Gleichzeitig enthält das Gesetz eine Übergangsregelung („Versteinerung“) für bestimmte kollektivvertragliche Sonderbestimmungen.
Was bedeutet das konkret für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen?
Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeiter:innen entsprechen weiterhin dem bekannten Stufenmodell:
Der Kündigungstermin ist grundsätzlich das Quartalsende.
Es kann jedoch vertraglich vereinbart werden, dass auch der 15. oder der Letzte eines Monats als Kündigungstermin gilt.
Die gesetzliche Systematik bleibt also stabil.
Bis 30.06.2025 konnten Kollektivvertragspartner für Branchen mit überwiegend saisonalen Betrieben abweichende Kündigungsregelungen festlegen.
Diese gesetzliche Ermächtigung wurde mit der Novelle gestrichen.
Das bedeutet: Neue kollektivvertragliche Sonderregelungen für Saisonbranchen sind auf Basis dieser früheren Ausnahme nicht mehr möglich.
Ziel der Gesetzesänderung war es, Auslegungsprobleme und Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.
Trotz der Streichung bleiben bestimmte kollektivvertragliche Sonderregelungen weiterhin gültig.
Das gilt jedoch nur, wenn:
Diese Regelungen bleiben weiterhin anwendbar. Man spricht hier von einer sogenannten „Versteinerung“ (§ 1503 Abs. 30 ABGB).
Laut den Erläuterungen zur Gesetzesnovelle betrifft diese Übergangsregelung insgesamt 29 Kollektivverträge, die ausdrücklich genannt werden und die Voraussetzungen für die Weitergeltung abweichender Kündigungsregelungen erfüllen.
Nachfolgend werden diese 29 Kollektivverträge einzeln aufgelistet:
Unabhängig davon gilt nun klar: Selbst wenn ein „versteinerter“ Kollektivvertrag eine kürzere Frist vorsieht, tritt gesetzlich eine Mindestkündigungsfrist von einer Woche an deren Stelle.
Damit wurde ein einheitlicher Mindestschutz geschaffen.
Für Unternehmen bedeutet die neue Rechtslage:
Gerade in Branchen mit traditionell saisonalen Strukturen ist eine sorgfältige KV-Prüfung entscheidend.
Die Reform bringt mehr Klarheit in die Kündigungssystematik für Arbeiter:innen:
Für Arbeitgeber:innen erhöht sich damit die Bedeutung einer sauberen arbeitsrechtlichen Prüfung bei jeder Kündigung.
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