
Veröffentlicht am 04.12.2025
von Thomas Hapala, geprüfter Lohnverrechner
Der Jahreswechsel 2025/2026 steht vor der Tür. Während sich für Nutzer von Lohnbot viele der administrativen Hürden automatisch erledigen, gibt es dennoch wichtige gesetzliche Neuerungen, die Sie kennen sollten – vor allem, um Mitarbeiterfragen kompetent beantworten zu können.
Hier ist der Überblick über die neuen Werte und To-dos für den Start am 1. Jänner 2026.
Hier gibt es eine wichtige Abweichung von der gewohnten Routine: Während die meisten Werte an die Inflation angepasst werden, wurde beschlossen, die Geringfügigkeitsgrenze für 2026 nicht zu erhöhen.
Warum das wichtig ist: Da die Grenze nicht steigt, haben Sie bei geringfügig Beschäftigten keinen Spielraum für automatische Gehaltsanpassungen "innerhalb der Geringfügigkeit". Jede Erhöhung könnte sofort zur Vollversicherungspflicht führen.
👉 Deep Dive: Was das Einfrieren der Grenze konkret für Zuverdienste und Ihre Planung bedeutet, haben wir in einem eigenen Artikel detailliert analysiert: Zur Analyse: Neuregelung ab 2026 – Das müssen Arbeitgeber wissen
Gute Nachrichten für Arbeitnehmer: Durch die Abschaffung der kalten Progression werden die Steuerstufen auch 2026 an die Inflation angepasst.
Hinweis für Lohnbot-Nutzer: Wir hinterlegen die neuen Steuertabellen pünktlich zum Jahreswechsel automatisch im System.
Eine wesentliche Änderung betrifft Mitarbeiter mit langen Anfahrtswegen. Um die Mobilitätskosten abzufedern, wurde eine Verdreifachung des Pendlereuros beschlossen.
💡 To-do: Erinnern Sie Ihre Mitarbeiter daran, den Pendlerrechner unter pendlerrechner.bmf.gv.at für 2026 neu durchzuführen und das Formular L34 gegebenenfalls zu aktualisieren.
Die temporären Sonderregeln der Jahre 2024/25 laufen aus. Ab 2026 gelten wieder die „klassischen“ Grenzen, allerdings mit einem angepassten Betrag.
Wichtig: Der alte Basiswert von 86 € ist Geschichte; der neue Dauerwert wurde auf 120 € festgelegt. Dennoch ist dies eine Reduktion gegenüber der befristeten 200 €-Regelung der Vorjahre. Kommunizieren Sie dies transparent, da es bei Mitarbeitern mit vielen Überstunden zu einem etwas geringeren Netto kommen kann.
Auch 2026 können Arbeitgeber das Arbeiten von zu Hause steuerfrei vergüten.
Damit der Start ins Jahr 2026 reibungslos klappt:
Jahreslohnzettel (L16): Übermittlung bis Ende Februar 2026.
Kontrollsechstel: Im Dezember muss die Aufrollung des Jahressechstels durchgeführt werden.
Stammdaten: Adressen und aktuelle Pendler-Ausdrucke bei den Mitarbeitern abfragen.
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