Checkliste Lohnverrechnung fürs neue Jahr – ein Punkt ist abgehakt, weitere folgen.

Veröffentlicht am 04.12.2025

von Thomas Hapala, geprüfter Lohnverrechner

Lohnverrechnung 2026: Die wichtigsten Änderungen für österreichische Arbeitgeber

Der Jahreswechsel 2025/2026 steht vor der Tür. Während sich für Nutzer von Lohnbot viele der administrativen Hürden automatisch erledigen, gibt es dennoch wichtige gesetzliche Neuerungen, die Sie kennen sollten – vor allem, um Mitarbeiterfragen kompetent beantworten zu können.

Hier ist der Überblick über die neuen Werte und To-dos für den Start am 1. Jänner 2026.

Sozialversicherung: Geringfügigkeitsgrenze bleibt unverändert!

Hier gibt es eine wichtige Abweichung von der gewohnten Routine: Während die meisten Werte an die Inflation angepasst werden, wurde beschlossen, die Geringfügigkeitsgrenze für 2026 nicht zu erhöhen.

  • Geringfügigkeitsgrenze 2026: Sie bleibt bei 551,10 € pro Monat (Wert von 2025).
  • Höchstbeitragsgrundlage (ASVG): Diese steigt hingegen auf 6.930 € monatlich (bzw. 97.020 € jährlich).

Warum das wichtig ist: Da die Grenze nicht steigt, haben Sie bei geringfügig Beschäftigten keinen Spielraum für automatische Gehaltsanpassungen "innerhalb der Geringfügigkeit". Jede Erhöhung könnte sofort zur Vollversicherungspflicht führen.

👉 Deep Dive: Was das Einfrieren der Grenze konkret für Zuverdienste und Ihre Planung bedeutet, haben wir in einem eigenen Artikel detailliert analysiert: Zur Analyse: Neuregelung ab 2026 – Das müssen Arbeitgeber wissen

Entlastung bei der Lohnsteuer (Abschaffung der Kalten Progression)

Gute Nachrichten für Arbeitnehmer: Durch die Abschaffung der kalten Progression werden die Steuerstufen auch 2026 an die Inflation angepasst.

  • Was bedeutet das? Die Grenzwerte für die Lohnsteuerstufen steigen. Das heißt, man rutscht bei einer Gehaltserhöhung nicht so schnell in eine höhere Steuerklasse.
  • Die neuen Tarife: Die steuerfreie Basiszone wird für 2026 spürbar angehoben (Prognose: über 13.500 €).

Hinweis für Lohnbot-Nutzer: Wir hinterlegen die neuen Steuertabellen pünktlich zum Jahreswechsel automatisch im System.

Pendlereuro: Kräftige Erhöhung

Eine wesentliche Änderung betrifft Mitarbeiter mit langen Anfahrtswegen. Um die Mobilitätskosten abzufedern, wurde eine Verdreifachung des Pendlereuros beschlossen.

  • Neu ab 2026: Der Pendlereuro steigt von bisher 2 € auf nun 6 € pro Kilometer (jährlich).
  • Wichtig: Dies ist ein Absetzbetrag, der die Lohnsteuer direkt reduziert.

💡 To-do: Erinnern Sie Ihre Mitarbeiter daran, den Pendlerrechner unter pendlerrechner.bmf.gv.at für 2026 neu durchzuführen und das Formular L34 gegebenenfalls zu aktualisieren.

Steuerfreie Zuschläge (SFN): Rückkehr zum Standard

Die temporären Sonderregeln der Jahre 2024/25 laufen aus. Ab 2026 gelten wieder die „klassischen“ Grenzen, allerdings mit einem angepassten Betrag.

  • Ab 01.01.2026 gilt:
    • Steuerfrei sind Zuschläge für max. 10 Überstunden im Monat (zuletzt temporär 18).
    • Der Höchstbetrag liegt nun bei 120 € (statt zuletzt temporär 200 €).

Wichtig: Der alte Basiswert von 86 € ist Geschichte; der neue Dauerwert wurde auf 120 € festgelegt. Dennoch ist dies eine Reduktion gegenüber der befristeten 200 €-Regelung der Vorjahre. Kommunizieren Sie dies transparent, da es bei Mitarbeitern mit vielen Überstunden zu einem etwas geringeren Netto kommen kann.

Homeoffice & Telearbeitspauschale

Auch 2026 können Arbeitgeber das Arbeiten von zu Hause steuerfrei vergüten.

  • Der Satz: Bis zu 3 € pro Tag für maximal 100 Tage im Jahr (insgesamt also bis zu 300 € steuerfrei).

Checkliste für den Jahreswechsel

Damit der Start ins Jahr 2026 reibungslos klappt:

  1. Geringfügige prüfen: Gehälter kontrollieren, damit die 551,10 € nicht überschritten werden (siehe Blogbeitrag).
  2. Jahreslohnzettel (L16): Übermittlung bis Ende Februar 2026.

    • Lohnbot-Nutzer: Erledigt. Wir übermitteln die L16-Meldungen automatisch fristgerecht für Sie.
  3. Kontrollsechstel: Im Dezember muss die Aufrollung des Jahressechstels durchgeführt werden.

    • Lohnbot-Nutzer: Erledigt. Lohnbot führt die Sechstel-Prüfung und eventuelle Aufrollungen automatisch mit der Dezember-Abrechnung durch.
  4. Stammdaten: Adressen und aktuelle Pendler-Ausdrucke bei den Mitarbeitern abfragen.

Fazit

2026 bringt durch die Lohnsteueranpassung und den höheren Pendlereuro mehr Netto für viele Arbeitnehmer. Administrativ liegt das Hauptaugenmerk dieses Jahr auf der gleichbleibenden Geringfügigkeitsgrenze. Lohnbot-Kunden können sich entspannt zurücklehnen: Die komplexen Rechenaufgaben im Hintergrund übernehmen wir.

Konnten wir Ihr Interesse wecken?

Dann vereinbaren Sie doch einfach einen kostenlosen Kennenlern- Termin.
Oder testen Sie unser Onlineservice, gratis und unverbindlich.

Jetzt gratis testen!

oder

Infotermin vereinbaren
Termin finden