Veröffentlicht am 01.07.2025
von Thomas Hapala, geprüfter Lohnverrechner
Die steuerfreie Mitarbeiterprämie ist 2025 eine attraktive Möglichkeit, Ihre Mitarbeitenden zusätzlich zu motivieren. Mit bis zu € 1.000 pro Person innerhalb des Jahres können Sie schnell Anerkennung zeigen – ohne Lohnsteuerbelastung.
Die Mitarbeiterprämie ist eine einmalige Sonderzahlung von maximal € 1.000, die Sie steuerfrei auszahlen dürfen. Sie ist im Einkommensteuergesetz (EStG) verankert (§ 124b Z 478) und gilt für das komplette Kalenderjahr 2025.
Tipp: Dokumentieren Sie kurz, warum Sie welche Mitarbeitenden wie stark belohnen, um Prüfungen zu erleichtern.
Achten Sie darauf, dass die Prämie SV-pflichtig bleibt – Beiträge müssen abgeführt werden und sind nicht von der Lohnsteuer absetzbar. Zudem unterscheiden sich “laufende Bezüge” und “Sonderzahlungen” in der Abrechnung (relevant z. B. für geringfügig Beschäftigte).
Wenn die Prämie einmalig ausgezahlt wird, muss die Lohnart mit “SV-Sonderzahlung” ausgewählt werden. Wenn die Prämie in gleichen Monatsraten ausgezahlt wird, mit der Lohnart “SV-laufend”.
Praktisch bedeutet das: Sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt steht, können Sie die Prämie direkt im nächsten Lohnlauf auszahlen – auch rückwirkend ab Jahresbeginn.
Fazit
Die steuerfreie Mitarbeiterprämie bis € 1.000 ist ein schneller und unbürokratischer Weg, Mitarbeitende zu belohnen. Mit Lohnbot gelingt Ihnen die Umsetzung im Lohnlauf einfach und rechtssicher – von der Einrichtung bis zur Auszahlung. Nutzen Sie die Chance, Wertschätzung zu zeigen und Mitarbeitermotivation zu steigern!
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