Ein Kellner im blauen Anzug nimmt ein Trinkgeld von einer Frau entgegen, die an einem Tisch im Restaurant steht. Im Hintergrund steht ein Tisch mit Stühlen und einer Flasche Wasser – Symbol für das Thema Trinkgeld im Hotel- und Gastgewerbe.

Veröffentlicht am 13.10.2025

von Thomas Hapala, geprüfter Lohnverrechner

SV-Trinkgeldpauschale im Hotel- und Gastgewerbe: ab 2026 österreichweit einheitlich

Mit 1. Jänner 2026 wird in Österreich eine wichtige Neuerung wirksam: Die Sozialversicherungs-Trinkgeldpauschale im Hotel- und Gastgewerbe wird österreichweit einheitlich geregelt. Trinkgelder bleiben weiterhin steuerfrei, für die Sozialversicherung gelten künftig fixe Pauschalbeträge, die je nach Tätigkeit mit oder ohne Inkasso angesetzt werden. Damit ende die Bundesweit uneinheitliche Festsetzung pro Bundesland. Ziel ist mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie.

Die neuen Pauschalbeträge

JahrMit InkassoOhne Inkasso
2026€ 65€ 45
2027€ 85€ 45
2028€ 100€ 50
ab 2029     jährliche Indexierung      jährliche Indexierung

Die Beträge gelten für Mitarbeiter:innen, die üblicherweise Trinkgeld erhalten, sowie für Beschäftigte, die über Verteilsysteme (z. B. Pool/Tronc) beteiligt sind.

Rechtssicherheit und Generalamnestie

Ein entscheidender Punkt der Reform: Das tatsächlich erhaltene Trinkgeld – ob bar, über Kartenumsätze oder im Pool-System – wird nicht mehr zur Sozialversicherungs-Beitragsgrundlage herangezogen. Für Betriebe bedeutet das fixe Pauschalbeträge, keine Nachforderungen bei Prüfungen und deutlich mehr Planbarkeit.

Zusätzlich ist eine Generalamnestie angekündigt: Laufende Verfahren wegen Nachverbeitragung von Trinkgeldern sollen ohne Nachzahlungen eingestellt werden. Für bereits abgeschlossene Fälle mit hohen Nachzahlungen soll es eine Härtefallregelung geben.

Was bedeutet das für die Lohnverrechnung?

Ab 2026 müssen Betriebe in der Lohnverrechnung nur noch die Pauschalbeträge berücksichtigen. Die Unterscheidung zwischen mit Inkasso und ohne Inkasso wird zum zentralen Kriterium. Wichtig ist, die jeweilige Rolle im Betrieb klar zu dokumentieren – etwa in Dienstzetteln, Verträgen oder Einsatzplänen.

Gerade für Betriebe mit schwankendem Trinkgeldaufkommen oder starkem Kartenanteil bringt die Pauschale Vorteile: Der monatliche Fixbetrag macht die Abrechnung einfacher, transparenter und rechtssicherer.

Offene Punkte

Noch offen sind Detailfragen wie die Aliquotierung bei Ein- oder Austritten im Monatsverlauf oder bei Wechseln zwischen Tätigkeiten. Diese sollen im Gesetzestext oder in nachfolgenden Verordnungen konkretisiert werden. Ob es auch in anderen Branchen zu einer Vereinheitlichung kommt, ist noch ungeklärt.

Fazit

Mit der Trinkgeldpauschale ab 2026 kommt endlich eine klare, österreichweit einheitliche Regelung. Betriebe profitieren von mehr Rechtssicherheit, einfacheren Abläufen in der Lohnverrechnung und dem Ende der Nachverbeitragung von tatsächlichen Trinkgeldern.

Konnten wir Ihr Interesse wecken?

Dann vereinbaren Sie doch einfach einen kostenlosen Kennenlern- Termin.
Oder testen Sie unser Onlineservice, gratis und unverbindlich.

Jetzt gratis testen!

oder

Infotermin vereinbaren
Termin finden