Frau arbeitet nachts am Laptop, im Büro mit Blick auf die Stadt und den Mond durch das Fenster.

Veröffentlicht am 19.11.2025

von Thomas Hapala, geprüfter Lohnverrechner

Überstunden steuerfrei in Österreich: Was ist möglich und wie funktioniert’s?

Überstunden sind teuer – aber oft steuerbegünstigt. Damit das funktioniert, müssen ein paar Regeln eingehalten werden. Dieser Beitrag erklärt einfach & verständlich, wann Überstundenzuschläge steuerfrei sein können.

Unterschied: Mehrstunden vs. Überstunden

StundenartWas bedeutet das?Steuerfreier Zuschlag?
Mehrstunden
Teilzeitkraft arbeitet mehr als vereinbart –
aber noch unter 40h/Woche
❌ Nein

ÜberstundenÜber 40h/Woche✅ Ja – NUR Zuschlag
SFN-ZuschlägeSonntag, Feiertag oder nachts✅ Extra begünstigt

👉 Nur der Zuschlag kann steuerfrei sein - nicht der Grundlohn.

In Österreich gilt: Nur Stunden über der 40-Stunden-Woche sind echte Überstunden und führen zu einem steuerbegünstigten Zuschlag. Mehrstunden (zusätzliche Stunden einer Teilzeitkraft bis 40 h) sind nicht begünstigt. Die obige Tabelle fasst die Begriffe zusammen. Für Überstundenzuschläge an Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit gelten gesonderte Freibeträge (sogenannte SFN-Zuschläge).

Wie viel ist steuerfrei? (Stand 2025, Regelung läuft aus)

ZuschlagsartBegünstigungMax. steuerfrei/Monat
Überstundenzuschläge +50 % (werktags)bis 18 Überstunden200€
Sonntags-, Feiertags-, Nachtzuschlägeauch +100 % möglich400€
… wenn überwiegend Nachtarbeit(erhöhter Freibetrag)600€

Beispiele

Beispiel 1 – 10 Überstunden unter der Woche: Zuschlag: 10 × 10€ = 100€ → ✅ voll steuerfrei (unter 200€)

Beispiel 2 – Sonntagseinsatz: Zuschlag: 175€ → ✅ voll steuerfrei (unter 400€)

Teilzeit-Falle: Nur Stunden über 40/Woche sind echte Überstunden → erst dann Steuerbegünstigung

⚠️ All-In & Überstundenpauschalen – Spezialfälle

Bei All-In-Verträgen und Überstundenpauschalen ist besondere Vorsicht geboten. In vielen Fällen sind Überstunden dabei bereits im Gehalt enthalten, ohne, dass sie tatsächlich geleistet wurden. Das bedeutet:

👉 Keine Steuerbegünstigung, wenn keine Mehrleistung erbracht wurde..

Nur wenn die durch den All-In abgedeckten Überstunden auch tatsächlich geleistet werden – und das auch mit Zeitaufzeichnungen dokumentiert ist – kann eine Steuerbegünstigung in Frage kommen.

Auch bei Pauschalen gilt: Die pauschal abgegoltenen Stunden sind nicht steuerfrei. Nur geleistete Überstunden können begünstigt werden.

Fazit

Steuervorteile bei Überstunden zu nutzen, ist einfach – wenn sauber abgerechnet wird:

  • Nur echte Überstunden über 40 h/Woche
  • Nur Zuschläge steuerfrei
  • Monatsgrenzen beachten (200€ / 400€ / 600€)
  • Zuschläge separat ausweisen
  • Ausblick: Ab 2026 gilt wieder nur 10 Überstunden / 120€ steuerfrei.

So profitieren Unternehmen und Mitarbeitende gleichermaßen — und vermeiden Probleme bei einer Prüfung.

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