Der folgende Text bezieht sich auf die Pfändungsverwaltung.
Wenn zu Beginn der Exekution bereits ein Unterhaltsrückstand besteht, ist dieser hier anzugeben.
Der folgende Text bezieht sich auf die Pfändungsverwaltung.
Wenn zu Beginn der Exekution bereits ein Unterhaltsrückstand besteht, ist dieser hier anzugeben.