Anforderung der Sozialversicherungsnummer

Eine Sozialversicherungsnummer kann bei der ÖGK angefordert werden wenn

  • die zu meldende Person über keine österreichische Sozialversicherungsnummer verfügt
  • oder für die zu meldende Person zwar bereits eine Sozialversicherungsnummer vergeben wurde, diese aber nicht bekannt ist.

Für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die erstmalig in Österreich eine Tätigkeit aufnehmen und daher noch keine Versicherungsnummer besitzen, muss diese spätestens im Rahmen der elektronischen Anmeldung angefordert werden. Die Beantragung erfolgt elektronisch durch das Einreichen einer Meldung zur Anforderung einer Versicherungsnummer.

Die Anforderung der Sozialversicherungsnummer kann zeitgleich mit der Anmeldung erfolgen. Nach Erhalt der Sozialversicherungsnummer informiert Sie Lohnbot per E-Mail. Vorausgesetzt Lohnbot erhält Clearingverständigungen via E-Mail für Ihr Unternehmen von der ÖGK, wird die SV-Nummer automatisch in den Stammdaten der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters hinterlegt.

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