Die Arbeitsstätte ist ein Unternehmen an einem räumlich festgelegten Ort. Es kann sich jedoch auch nur um einen Teil eines Unternehmens handeln.
An diesem Ort werden Wirtschaftstätigkeiten von mindestens einer Person für ein Unternehmen durchgeführt.
Arbeitsstätten können sich in Häusern, Wohnungen (z.B. Ärzte) oder auch außerhalb dieser (z.B. Schottergruben) befinden. Mobile Verkaufsstände sowie Baustellen sind nicht als Arbeitsstätte definiert.
Es ist die Adresse jener Arbeitsstätte anzugeben, bei der Mitarbeitende tatsächlich als Beschäftigte geführt werden und nicht dort, wo sie ihre Arbeit verrichten, unabhängig von der Dauer der Tätigkeit in der zugewiesenen Arbeitsstätte. Auch für Beschäftigte mit wechselnden Arbeitsorten (Außendienst, Montage etc.) ist die Adresse jener Arbeitsstätte anzugeben, der sie am Stichtag organisatorisch zugehörten, z.B. die regionale Niederlassung, von der aus die Arbeitseinteilung vorgenommen wird.
Daher gilt z. B. für die Arbeitskräfteüberlassung oder Beschäftigte im Bauwesen die Adresse der tatsächlichen Anstellung als Arbeitsstätte, nicht etwa die Adresse an der sie gerade ihre Arbeit verrichten. Auch für Beschäftigte mit wechselnden Arbeitsorten (z.B. Montage, Außendienst) gilt die Niederlassung von der aus die Arbeitseinteilung stattfindet, als Arbeitsstätte.
Werden mehrere Gebäude an der selben Adresse von einem Unternehmen genutzt, gilt dies als eine Arbeitsstätte. Werden jedoch mehrere Gebäude mit unterschiedlichen Adressen (auch unterschiedliche Hausnummern) von einem Unternehmen genutzt, so gelten diese als mehrere Arbeitsstätten, die Dienstnehmer:innen müssen somit der richtigen Arbeitsstätte zugeteilt werden.
In Einkaufszentren oder Gewerbeparks sind die einzelnen mittels Angabe eines Tops zu unterteilen, wobei jeder Top eine eigene Arbeitsstätte darstellt.
Arbeitsstättenmeldung an die Statistik Austria
Zum Stichtag, dem 31.12. eines Jahres bzw. am letzten Beschäftigungstages ist die Adresse der Arbeitsstätte im Rahmen der Lohnzettelmeldung anzugeben. Weitere Informationen zu den Jahresmeldungen bei Lohnbot finden Sie im Helptext Jahresmeldungen.