Die BV Bemessungsgrundlage Sonderzahlungen dient der Berechnung der Betrieblichen Vorsorge, welche der Dienstnehmerin während dem Wochengeldbezug zusteht.
Man berechnet sie wie folgt:
Summe Bruttoentgelt lfd. der letzten drei Monate / 3 / 6 = BV Bemessungsgrundlage SZ