Bei dieser Lohnart handelt es sich um einen Nettoabzug. Die Lohnart "Sonstige Abzüge" kann u.a. für Bußgelder oder einen den/die Dienstnehmer:in betreffenden Schadensersatz verwendet werden.
Bei dieser Lohnart handelt es sich um einen Nettoabzug. Die Lohnart "Sonstige Abzüge" kann u.a. für Bußgelder oder einen den/die Dienstnehmer:in betreffenden Schadensersatz verwendet werden.