Veröffentlicht am 19.11.2020
von Thomas Hapala, geprüfter Lohnverrechner
Nun ist es soweit und Sie sind bereit in Ihrem Unternehmen den/die erste:n Mitarbeiter:in anzustellen. Im folgenden Blogbeitrag beschreiben wir genau welche Schritte dafür in Österreich notwendig sind.
Das wichtigste vorab, Sie benötigen eine Kontonummer bei der Österreichischen Gesundheitskasse. Diese dient zur Identifikation für sämtliche Meldungen, wie Anmeldungen, Abmeldungen oder auch für die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen (kurz MBGM).
Die Beitragskontonummer der ÖKG können Sie direkt über folgenden Link beantragen: Formular
Tipp: Haben Sie eine Neugründungsförderung beantragt? Wenn nicht, hilft Ihnen das Gründerservice der WK dabei. Die Förderung verschafft Ihnen durchaus einige Vorteile, zum Beispiel entfallen Teile der Lohnnebenkosten, bzw. können Sie sich hier einen Gutschein über 200 EUR für Ihren ersten Jahresabschluss sichern.
Jedes Unternehmen mit Dienstnehmer:innen muss mit einer BV-Kasse einen Beitrittsvertrag abschließen.
Nun stehen viele verschiedene Kassen zur Auswahl, wie entscheiden Sie sich für die Richtige?
Kriterien für die Auswahl der Kasse können sein: Kosten, Zinsgarantie, Veranlagungsinstrumente und -politik, die Möglichkeit zum Kassenwechsel und die Servicequalität.
Eine gute Hilfestellung die eigene Vorsorgekasse auszuwählen, bietet das Tool von konsument.at: http://bvk.konsument.at/
Falls Sie keine BV-Kasse auswählen, wird Ihnen eine Kasse zugeteilt.
In Wien gibt es eine extra Abgabe, die sogenannte Wiener Dienstgeberabgabe oder auch “U-Bahn Steuer”. Eine Kontonummer für diese, können Sie online hier beantragen.
Um eine korrekte Lohnabrechnung durchführen zu können, benötigen Sie für Gemeindeabgaben eine Kommunalsteuernummer. Da es sich hierbei nicht um eine österreichweit einheitliche Identifikationsnummer handelt, gibt es unterschiedliche Stellen bei denen die Steuernummer beantragt werden muss.
Die zuständigen Behörden sind:
Wichtig zu erwähnen ist zudem noch der Kollektivvertrag. Hier müssen Sie zwar nichts beantragen oder anfordern, es ist allerdings wichtig zu wissen, in welchen Kollektivvertrag Ihr Unternehmen fällt.
Direkt bei auf der WKO finden Sie eine Datenbank verschiedenster Kollektivvertäge: hier zur Seite.
Es ist sehr ratsam, den eigenen Kollektivvertrag zu kennen, da dieser wichtig bei der Einstufung der Mitarbeiter:innen ist und auch sonst oft wertvolle Informationen enthält.
Wir haben für Lohnbot eine Wissensdatenbank zusammengestellt und in unserer Webanwendung direkt mit den jeweiligen Eingabefeldern verlinkt, um Hilfestellungen am richtigen Ort zur richtigen Zeit zu leisten.
Die Inhalte selbst haben wir jedoch für jeden frei zugänglich gemacht!
Falls Sie vertiefende Informationen zu den einzelnen Nummern benötigen, besuchen Sie doch einfach die Lohnbot Wissensdatenbank.
Nun haben Sie alles was Sie benötigen, um Ihre:n erste:n Mitarbeiter:in bei Ihrer Firma anzustellen. Gratulation!
Lesen Sie in unseren nächsten Blogbeitrag wie Sie mit den erhaltenen Daten die Anmeldung der Österreichischen Gesundheitskasse übermitteln.
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