Veröffentlicht am 19.12.2023
von Thomas Hapala und Elias Rut, Geschäftsführer Lohnbot
Ist denn schon Weihnachten? Unser letzter Newsletter des Jahres kommt mit einigen Überraschungen angeflogen. Neben spannenden Neuigkeiten rund um Lohnbot freuen wir uns ganz besonders darauf, Dir viele neue Features präsentieren zu dürfen. Du wolltest Dokumente wie Dienstzettel und für die Auflösung von Dienstverhältnissen schon länger über Lohnbot erstellen, oder die Übermittlungen des AUVA Antrags auf Zuschuss nach Entgeltfortzahlung direkt über Lohnbot übermitteln? Dann kannst Du diese Features von Deiner Wunschliste streichen! Neben weiteren Features haben wir Dir auch noch kostenlose Webinare und zwei brandaktuelle und für den Jahreswechsel relevante Blogbeiträge unter den Weihnachtsbaum gelegt. Bei Lohnbot gibt es über die Feiertage viel zu entdecken!
Auch für 2023 wird Lohnbot wieder sämtliche in der Lohnverrechnung benötigten Jahresmeldungen für Dich durchführen. Dazu gehören die Übermittlungen der Jahreslohnzettel (L16) (Ende Februar), der Kommunalsteuererklärung an das Finanzamt sowie der Wiener Dienstgeber:innenabgaben-Erklärung an die BA 33 (Ende März) und die Adressmeldung der Arbeitsstätten an die Statistik Austria (Ende Dezember). Für die automatische Übermittlung benötigt Lohnbot allerdings eine in den Lohndaten hinterlegte Steuer- und Kommunalsteuernummer, sowie die Kontonummer für die Wiener Dienstgeber:innenabgabe (für in Wien ansässige Unternehmen). Bitte beachte, dass auch für Unternehmen, für die 2023 keine Kommunalsteuer angefallen ist, eine (Null-)Erklärung versendet wird, wenn ein Abgabenkonto in den Lohndaten hinterlegt ist. Du willst die Kommunalsteuererklärung selbst übermitteln? Dann bitten wir um eine kurze Benachrichtigung an support@lohnbot.at.
Seit November bieten wir Schulen und Lehrkräften unter edu.lohnbot.at unsere Lohnbot-App für den Unterricht an. Der Vorteil? Der gesamte Funktionsumfang unserer Software steht Lehrerinnen und Lehrern zur Verfügung, ohne dass dafür Echtdaten benötigt werden. Auch Schüler:innen können im Handumdrehen einen Account anlegen und ihr eigenes Unternehmen abrechnen. Dadurch wird eine praxisorientierte Integration der komplexen Materie der Lohnverrechnung in den Unterricht ermöglicht.
An dieser Stelle möchten wir uns nochmals für das positive Feedback bedanken, das uns seit dem Start von Edu-Lohnbot erreicht hat! Wenn Du Lohnbot auch für Unterrichtszwecke nutzen möchtest, dann registriere Dich einfach unter edu.lohnbot.at oder kontaktiere bei Fragen vorab unser Support-Team (support@lohnbot.at). Wir freuen uns darauf, Dich dabei zu unterstützen, Deinen Schülerinnen und Schülern auf modernem Weg die Personalverrechnung näherzubringen.
Am 23. Januar untersuchen wir gemeinsam mit unserem Partner Factorial die Zukunft der digitalen Lohnverrechnung. Im Rahmen dieses Webinars geben Laura Lee Balaz (Account Executive bei Factorial) und Thomas Hapala (Geschäftsführer von Lohnbot) einen exklusiven Einblick in die digitale Lohnverrechnung der Gegenwart und bieten einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen. Melde Dich jetzt kostenlos an und erfahre aus erster Hand, wie Du Deine Lohnverrechnung noch effizienter gestalten kannst!
Mit Beginn des neuen Jahres starten wir wieder mit unserem kostenlosen Lohnbot Workshop. In diesem Workshop wird Thomas Hapala - einer der Gründer von Lohnbot - eine kurze Einführung in die Webapplikation geben und zeigen, was mit Automatisierung alles möglich ist.
Während des Workshops wird Thomas auf alle offenen Fragen rund um Lohnbot eingehen und die Teilnehmenden in die Funktionsweise der Plattform einführen. Der Workshop richtet sich an alle, die sich für Lohnbot interessieren, egal ob sie bereits Erfahrung mit der Plattform haben oder nicht. Melde Dich jetzt an und lerne alles über Lohnbot von einem der Gründer persönlich!
Der Antrag auf Zuschuss nach Entgeltfortzahlung kann in der Lohnbot-App direkt über die Krankenstandsverwaltung eingebracht werden. Wir informieren Dich über eine Statusmeldung im Dashboard, sobald die Möglichkeit besteht, den Antrag zu stellen. Um Anspruch auf den Zuschuss zu haben, müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt sein.
Informationen dazu findest Du auf der Website der AUVA.
Dienstzettel, einvernehmliche Auflösungen oder Kündigungen können jetzt ganz einfach über das Dashboard erstellt werden. Dort findest Du im Drei-Punkte-Menü des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin die Option “Dokument erstellen”. Das automatisch ausgefüllte PDF kann im Archiv heruntergeladen und anschließend auch bearbeitet werden. In den kommenden Wochen wird diese Funktion um zusätzliche erstellbare Dokumente erweitert.
Das allseits beliebte Tool zur schnellen Berechnung der Lohnnebenkosten steht Dir nun auch in der Lohnbot App zur Verfügung und bietet dabei im Vergleich zu anderen Anbietern einige Extras. Wähle für Deine Berechnungen den passenden Kollektivvertrag, den Sonderzahlungsmodus, eine Vielzahl von Lohnarten und vieles mehr! Der Brutto-Netto Rechner steht für Dich im Dropdown-Menü im Header bereit.
Manchmal vergeht die Zeit wie im Flug und schon ist wieder ein Jahr vergangen! Da kann es schon mal passieren, dass Mitarbeiter:innen in ein neues Beschäftigungsjahr eintreten und man es gar nicht mitbekommt. Dem wollen wir Abhilfe schaffen! Über die Firmenfeatures kannst Du das Feature “Hilfen zum Beschäftigungsjahr von Mitarbeitenden” aktivieren und Dich in Zukunft benachrichtigen lassen, wenn aufgrund der Betriebszugehörigkeit von Mitarbeiter:innen in den Stammdaten ein neues Beschäftigungsjahr einzugeben ist.
Ein wichtiger Bestandteil der Erfolgsformel von Lohnbot ist es, Dir nicht nur das Werkzeug, sondern auch die Information zu bieten, um die Lohnverrechnung Deines Unternehmens erfolgreich in die eigene Hand zu nehmen!
Zu diesem Zweck liefern wir Dir mit unseren Blogbeiträgen regelmäßig die wichtigsten Informationen zu den brennenden Fragen in der Lohnverrechnung. Hier behandeln wir aktuelle Themen und bereiten komplexe Fragestellungen verständlich auf.
Angepasste Tarifstufen, eine mögliche Verlängerung der Teuerungsprämie, die Anhebung der pauschalierten Dienstgeber:innenabgabe bei mehreren geringfügig Beschäftigten - das ist nur eine Auswahl der Neuerungen, die es 2024 in der Lohnverrechnung zu beachten gilt. In unserem letzten Blogbeitrag des Jahres fassen wir die relevanten Änderungen kompakt zusammen, damit Ihnen der Start ins neue Lohnverrechnungsjahr gut gelingt!
Zu Beginn des neuen Jahres fällt Dir auf, dass an eine:n Mitarbeiter:in noch Bezüge für 2023 nachzuzahlen sind? Dann stellen sich bei Dir vielleicht gleichzeitig auch Fragen wie: Können die betroffenen Zeiträume noch korrigiert werden? Und was ist bei den zusätzlich anfallenden Beiträgen und Abgaben zu beachten? In unserem Blogbeitrag zum 13. Abrechnungslauf erfährst Du, wie in einem solchen Fall vorzugehen ist und was bei der Abrechnung von Nachzahlungen zu beachten ist!
Von der Aliquotierung des Urlaubsanspruchs bis zur exakten Gehaltsanpassung: In diesem Blogbeitrag erfährst Du, wie Du in Lohnbot problemlos Stundenänderungen verwalten kannst. Ganz gleich, ob das Arbeitspensum in Zukunft höher oder niedriger ausfällt: Wir zeigen Dir, wie Du Veränderungen beim Beschäftigungsausmaß Deiner Mitarbeitenden richtig handhabst.
Ab jetzt gestaltest Du Deine Lohnverrechnung in wenigen Schritten aktiv selbst mit - und Lohnbot ist Dein zuverlässiger Partner für die eigenständige Verwaltung! Komplexe Prozesse meisterst du mühelos und dank Automatisierung wird die Welt der Personalverrechnung transparenter. Vom Dienstvertrag bis zum Krankenstand: Unsere Tipps für einen erfolgreichen Start.
Wir wünschen Dir schöne Feiertage und alles Gute im neuen Jahr!
Beste Grüße,
Elias und Thomas
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